Schlagersänger Michael Wendler hätte am Dienstagmorgen bei seinem Gerichtstermin erscheinen müssen. Doch im Nordrhein-Westfälischen Dinslaken war weit und breit keine Spur vom Wendler zu sehen. Deshalb entschieden sich die Richter nun einen sogenannten „Sitzungshaftbefehl“ gegen ihn zu erlassen.
Der 49-Jährige wurde ordnungsgemäß über den Termin unterrichtet und vorgeladen. Nachdem dieser bereits mehrmals verschoben wurde, tauchte der Wendler schließlich überhaupt nicht mehr auf: „Das Gericht geht deshalb davon aus, dass dieses Zwangsmittel angemessen und erforderlich ist, um den Angeklagten dazu zu bringen, an der Hauptverhandlung teilzunehmen.“
Wendler versteckt sich in den USA
Michaels Anwalt hatte geplant den Sänger vor Gericht mit einer entsprechenden Vollmacht zu vertreten. Allerdings wurde der Antrag nicht anerkannt, sondern abgelehnt. Wendler hätte persönlich erscheinen müssen. Da er sich aktuell allerdings in den USA aufhält, ist noch unklar, inwieweit der Haftbefehl gegen den Schlagerstar ausgeführt werden kann.
In dem Prozess geht es um die Vereitelung einer Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit der Insolvenz der Plattenfirma seiner Ex-Frau. CNI Records ging pleite und hielt damals Markenrechte an den musikalischen Werken des Wendlers. Damit Einnahmen, die in Verbindung mit den Markenrechten standen, bei dem Insolvenzverfahren nicht ausgezahlt werden mussten, wurden die Rechte auf den Wendler übertragen. Deshalb wurde im Jahr 2019 ein Strafbefehl verhängt. Auch Wendlers Ex-Frau hätte bei der Verhandlung erscheinen und als Zeugin aussagen müssen. Ein neuer Termin steht bislang noch nicht fest.