Messerangriff auf Ehemann: Mutter schiebt Tat auf eigene Tochter

Im dritten Anlauf steht eine 33-Jährige erneut vor Gericht, weil sie ihrem Mann im Sommer 2022 eine tiefe Halswunde zugefügt haben soll. Laut Anklage mischte sie ihm Beruhigungsmittel ins Essen und griff ihn dann mit einem Messer an. Statt die Tat zu gestehen, schiebt sie die Schuld auf eine Person, deren Beteiligung besonders erschütternd wäre.

16.09.2024, 12:30 Uhr
Messerangriff auf Ehemann: Mutter schiebt Tat auf eigene Tochter
IMAGO / Fotostand
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Im Landesgericht Ried im Innkreis steht eine 33-jährige Frau wegen eines versuchten Mordes an ihrem Ehemann vor Gericht.

Es ist bereits der dritte Rechtsgang in diesem Fall, und die Anklage wirft der Frau vor, im Sommer 2022 ihrem Mann im Schlaf eine tiefe Schnittwunde am Hals zugefügt zu haben – möglicherweise mit einem Stanley- oder Rasiermesser. Doch statt die Tat zuzugeben, lenkt sie immer wieder den Verdacht auf ihre eigene Tochter.

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IMAGO / Maximilian Koch

Laut Anklage habe die Frau ihrem Mann zuvor Beruhigungsmittel ins Essen gemischt, um ihn zu schwächen und ihn dann mit einem Messer schwer zu verletzen – in der Absicht, dass er verbluten sollte. Nur eine Notoperation rettete ihm das Leben. Die Tatwaffe konnte jedoch bis heute nicht eindeutig identifiziert werden.

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War es Notwehr?

Während ihrer ersten Vernehmung direkt nach der Tat hatte die Angeklagte behauptet, ihr Mann habe sie angegriffen und sie habe sich in Notwehr mit einem Teppichmesser verteidigt. Doch diese Version nahm sie später zurück und schob die Verantwortung auf ihre damals 13-jährige Tochter. In der aktuellen Verhandlung äußerte sie sich nur vage und sagte, sie könne nicht ausschließen, dass ihre Tochter die Tat begangen habe, habe dies aber nicht direkt beobachtet.

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Der Prozess hatte mehrere Wendungen. Im ersten Rechtsgang lautete das Urteil lediglich auf schwere Körperverletzung, doch die Geschworenen setzten den Wahrspruch aus.

Im zweiten Durchlauf hob der Oberste Gerichtshof das Urteil auf, da ein wichtiger Zeuge, der beim ersten Prozess nicht ausgesagt hatte, erneut geladen wurde, sich aber auch diesmal der Aussage verweigerte.

Die Staatsanwaltschaft bleibt überzeugt, dass die Mutter die Tat geplant hatte. Wie das Gericht entscheiden wird, bleibt abzuwarten.