Mallorcas Regierung hat genug vom Benehmen zahlreicher Touristen und Bewohner in den Straßen seiner Stadt. Ab sofort gelten hohe Strafen für Vergehen, die Urlauber unbedingt vor der Einreise zum Urlaubsziel kennen sollten. Bis zu 450.000 Euro Strafzahlungen sind möglich.
Die neuen Regelungen zielen dabei weniger auf Urlauber ab, die für die Party am Ballermann eingereist sind. Vielmehr verändern sie das Alltagsleben in den Straßen der Stadt. Viel Zeit bleibt für die Umstellungen dabei keineswegs. Denn nach einer 40-tägigen Einspruchsfrist treten die Regeln schon zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft.
Mallorca führt Benimmregeln ein: Diese Vergehen werden teuer
Fahrer von Elektro-Tretrollern müssen sich auf Änderungen gefasst machen. Ab sofort ist das Tragen eines Sturzhelms auf der Urlaubsinsel ebenso verpflichtend wie eine Haftpflichtversicherung, die bis zu 120.000 Euro abdecken muss. Wer sich ohne erwischen lässt, zahlt 90 bis 600 Euro Strafe. Weder E-Tretroller noch Fahrräder dürfen künftig in Tempo-40-Gebieten fahren. Die einzige Ausnahme gilt für Roller, die mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h unterwegs sind.
Weder das Schlafen noch ein Leben in Wohnwagen soll Einheimischen oder Touristen erlaubt werden. Wegen der hohen Miet- und Immobilienpreise sah sich Mallorca einer Wohnungskrise ausgesetzt. Viele Menschen konnten sich trotz Vollzeitjobs keine Mieten mehr leisten. Der Bürgermeister der Stadt bezeichnet die Wohnsituation in Campern bereits zuvor als menschenunwürdig. Vielmehr sollen Personen künftig an das Sozialamt verwiesen werden.
Urlauber sollten vor allem die Neuerungen zu Stadtführungen kennen. Ab sofort müssen Stadtführer eine Lizenz besitzen und ihre Gruppen dürfen 20 Personen nicht mehr überschreiten. Weder Lautsprecher noch Megafone dürfen dabei zum Einsatz kommen. Besonders hart möchte Mallorcas Regierung gegen illegales Glücksspiel vorgehen, bei dem immer wieder Touristen am Ballermann betrogen werden. Für betrügerisches Glücksspiel können nun Strafzahlungen von 31.000 bis 450.000 Euro fällig werden.