Das Pandemiegeschehen in Deutschland zeigt sich weiterhin beständig und die Bundesländer bekämpfen das Coronavirus mit den unterschiedlichsten Maßnahmen. In Lüneburg schafften es die besagten Verbote sogar vor Gericht, mit der Folge, dass ein ganz bestimmter Punkt als unverhältnismäßig erklärt und somit widerrufen wurde.
Die Gerichte gelten als unabhängige Instanz und können sich auch gegen Maßnahmen von Politikern aussprechen, wenn diese nicht rechtens sind. Bei der Verhandlung in Lüneburg ging es um die Regelung, dass Restaurants und Clubs bei einem Inzidenzwert von 10 wieder geschlossen werden sollten. Dieser Beschluss wurde vom Oberverwaltungsgericht gekippt.
Restaurantschließungen als unverhältnismäßig erklärt
Nach entsprechender Diskussion erklärten die Richter die Verbote als unverhältnismäßig. Dabei stützten sie sich unter anderem auf die Aussage des Robert-Koch-Instituts, welches bestätigte, dass sich in den Lokalitäten nur sehr wenige Menschen mit dem Coronavirus infizieren. Zu den Verhandlungen kam es durch einen Eilantrag einer Shishabar-Besitzerin, die ebenfalls darauf plädierte, dass die Verbote in keinem Verhältnis zum Risiko stünden.
Der Präsident des Oberlandesgerichts, Thomas Smollich, geht davon aus, dass es schon bald zu weiteren Klagen kommen wird: "Ich erwarte, dass mit Steigen der Inzidenz und Wiedereinführung von Beschränkungen auch die Zahl der Klagen gegen Corona-Maßnahmen sehr schnell wieder in die Höhe schnellen wird. […] Da wird es sicher in Kürze auch um Fragen gehen, ob der Inzidenzwert noch der richtige und alleinige Maßstab sein kann und was mit denjenigen ist, die vollständig geimpft sind."