Knallharter Lockdown: Diese Verschärfungen sind geplant

Die ersten Regelungen zu dem neuen Gesetzesentwurf sind aufgetaucht.

12.04.2021, 18:39 Uhr
Knallharter Lockdown: Diese Verschärfungen sind geplant
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Wenn es nach Angela Merkel geht, sollen wir eine bundesweit einheitliche Bundesnotbremse einführen, damit wir die Corona-Pandemie besser eindämmen können. Was in dem Gesetzesentwurf steht und welche Maßnahmen gelten sollen, erfährst du hier.

Bundesnotbremse: Diese Regeln könnten gelten

Wie „BR“ berichtet, geht es bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor allem darum, was man macht, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz zu stark ansteigt. Wenn der Wert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird, soll folgendes gelten:

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Ausgangssperren: Es soll eine Ausgangssperre gelten, bei der man von 21 bis 5 Uhr zu Hause bleiben muss. Du darfst nur raus, wenn es einen triftigen Grund gibt. Zum Beispiel medizinische Notfälle, berufliche Gründe oder die Versorgung von Tieren oder Angehörigen.

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Kontaktbeschränkungen: Angehörige aus einem Haushalt dürfen sich nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal dürfen nur fünf Menschen zusammenkommen, wobei Kinder unter 14 Jahren von der Regel ausgenommen sind.

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Geschäfte: Alles, außer Apotheken, Supermärkte, Drogerien, Reformhäuser, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte muss zu bleiben.

Schulen: Bei Schulen gilt die Regelung, dass man als Schüler einen negativen Test vorweisen muss, damit man am Präsenz-Unterricht teilnehmen kann. Sobald die Inzidenz zu stark angestiegen ist, müssen die Schulen wieder geschlossen bleiben.

Hotels: Hotels haben weiterhin schwere Zeiten vor sich. Übernachtungen zu touristischen Zwecken dürfen nämlich nicht angeboten werden.

Kultur und Gottesdienste: Für Gottesdienste gelten die gerade bestehenden Regeln. Sämtliche Kultureinrichtungen müssen geschlossen bleiben.

Firmen: Bei den Firmen gilt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nach wie vor Homeoffice ermöglichen müssen. Natürlich nur, wenn es der Beruf zulässt. Eine Testpflicht für Unternehmen soll auch eingeführt werden.

Restaurants: Speisen und Getränke zum Mitnehmen sind nach wie vor erlaubt. Vor Ort darf man nicht essen und trinken.

Sport: Die Fitnessstudios trifft es besonders hart. Sie dürfen noch nicht öffnen. Sport alleine und zuzweit ist aber erlaubt. Beim Profisport gilt die Regel, dass keine Zuschauer dabei sein dürfen.

Die Notbremse soll dann außer Kraft gesetzt werden, wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander bei 100 liegt. Wenn alles gut läuft, können wir mit Lockerungen im Mai und Juni rechnen. Sobald es neue Nachrichten diesbezüglich gibt, werden wir sofort davon berichten.