Kaufland: Kunden machen sich beim Einkauf unwissend strafbar

Der Discounter richtete ein Statement an seine Kunden.

26.06.2022, 15:51 Uhr
Kaufland: Kunden machen sich beim Einkauf unwissend strafbar
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Im Supermarkt kann man sich strafbar machen, ohne es zu merken. Das kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Denn man tappt schneller ins Fettnäpfchen als gedacht.

Wer hat nicht schonmal einen Schluck Wasser getrunken, bevor er die Flasche auf das Kassenband gelegt hat? Das ist jedoch verboten. Ware darf erst geöffnet werden, wenn man sie bezahlt hat – auch, wenn man sie ganz sicher kaufen wird. Der Discounter Kaufland äußerte sich kürzlich zu den Versehen, durch die sich zahlreiche Kunden und Kundinnen immer wieder strafbar machen.

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Deshalb bietet die Supermarktkette beispielsweise Probierprodukte an. Aufgrund der Corona-Krise momentan jedoch nur eingeschränkt. Deshalb bitten die Verantwortlichen darum, die Ware nicht im Laden zu öffnen. Ein weiterer Punkt ist das Durchblättern von Zeitschriften. Dies ist bei Kaufland nämlich ebenfalls verboten.

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Kaufland richtet Bitte an Kunden

"Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle. Da wir allen Kunden einwandfreie Produkte anbieten möchten, bitten wir sie, Zeitungen und Zeitschriften erst nach dem Kauf zu lesen. So kann sich jeder Kunde darauf verlassen, dass er ein originales, ungelesenes Produkt erwirbt“, heißt es in einem Statement des Discounters. Grundsätzlich ist das Durchblättern von Zeitschriften in Supermärkten jedoch nicht verboten. Die Regeln werden im Hausrecht festgelegt.

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Öffnet man ein Produkt, um nachzusehen, ob es vollständig ist, darf es dabei nicht beschädigt werden. Ansonsten ist man zum Kauf verpflichtet. Lebensmittel dürfen außerhalb der Probierangebote ebenso wenig im Supermarkt verzehrt werden: „Im Handel gilt generell: Die Ware bleibt bis zum Bezahlen Eigentum des Händlers. Das heißt streng genommen entspricht das Verzehren von Lebensmitteln im Supermarkt nicht den gesetzlichen Bestimmungen.“