Infektionsschutzgesetz: Was im neuen Entwurf relevant ist

Bis zur kommenden Woche soll dem Bundestag ein Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz vorgelegt werden.

25.08.2021, 16:11 Uhr
Infektionsschutzgesetz: Was im neuen Entwurf relevant ist
nitpicker / Shutterstock.com
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Dem Bundestag soll spätestens in der kommenden Woche ein Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz vorgelegt werden. Wie die „Welt“ und der „Focus“ berichten, soll in dem Entwurf von SPD und Union die Hospitalisierungsrate die größte Rolle spielen, um in Zukunft über die Corona-Maßnahmen zu entscheiden. Der Inzidenzwert hingegen wird nicht mehr maßgeblich sein.

Begründet wird die Veränderung unter anderem mit dem Impffortschritt. Ein höherer Inzidenzwert allein lässt nicht mehr auf eine Überlastung des Gesundheitssystems schließen. Die Inzidenz sei "nicht mehr aktuell", heißt es laut „Welt“ in dem Entwurf. Für die Mediziner und Epidemiologen ist der Wert allerdings weiterhin von Wichtigkeit. Schließlich kann so das Pandemiegeschehen eingeschätzt werden.

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So wird die Hospitalisierungsrate festgelegt:

Für die Festlegung der Corona-Einschränkungen im Alltag gilt "insbesondere" die Hospitalisierungsrate als ausschlaggebend. Die Corona-Krankenhaus-Fälle werden, ähnlich wie die bisherige Infektions-Inzidenz, pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen festgelegt. Am vergangenen Dienstag betrug der bundesweite Hospitalisierungswert 1,38. Im vergangenen Winter wurde ein Höchststand von 10 bis 12 gemeldet. Ein Grenzwert für die Überlastung der Kliniken wurde bisher noch nicht festgelegt. Die Daten zur Einschätzung der Krankenhausfälle werden aktuell dreimal pro Woche vom RKI veröffentlicht. Auch Angaben zum Alter und Impfstatus der Patienten sind hier zu finden. Die Krankenhäuser melden die nötigen Daten an das Gesundheitsamt.

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Weitere Werte, die zur Festlegung möglicher Corona-Regeln berücksichtigt werden müssen, wurden noch nicht bekannt gegeben.

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