Illegale Datenweitergabe an die Schufa: Bis zu 5.000 Euro Schadensersatz für Verbraucher

Unternehmen sollen für Datenschutzverstöße zur Rechenschaft gezogen werden.

16.09.2023, 15:01 Uhr
Illegale Datenweitergabe an die Schufa: Bis zu 5.000 Euro Schadensersatz für Verbraucher
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Die Schufa sammelt verschiedene Daten der deutschen Bürgerinnen und Bürger. Diese dienen dazu, einen gewissen Score zu berechnen, der schließlich Aufschluss über die Bonität einer Person geben soll. Allerdings steht die Schufa schon länger in der Kritik. Hintergrund ist das intransparente Bewertungssystem. 

Hat man nämlich erstmal einen schlechten oder auch nur mittelmäßigen Score, kann man es im Geschäftsleben auf einmal sehr schwer haben. Schließlich nutzen Unternehmen wie Mobilfunkanbieter, Banken oder auch Vermieter die Wertung der Schufa, bevor ein Geschäft abgeschlossen wird. Oft ist aber kaum nachvollziehbar, wieso ein Score beispielsweise besser oder schlechter ausfällt.

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Mobilfunkanbieter zur Rechenschaft ziehen

Offenbar können sich manchmal schon Kreditanfragen oder die Nutzung mehrerer Konten negativ auf den Score auswirken. Im vergangenen Jahr wurde bereits eine Diskussion entfacht, nachdem Recherchen enthüllten, dass Mobilfunkanbieter Handyvertragsdaten ohne Zustimmung ihrer Kunden an verschiedene Auskunfteien weitergegeben haben. Damit wird jedoch gegen einen Beschluss der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern verstoßen. Das hat nun Konsequenzen für die Unternehmen.

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Einigen Kunden könnte somit nämlich ein Schadensersatz von bis zu 5.000 Euro zustehen. Die Kanzlei WBS Legal bietet an, zu prüfen, ob die eigenen Daten auch illegalerweise weitergegeben wurden. Zu diesem Zweck gibt man einige Informationen an und wird anschließend benachrichtigt. Die Kanzlei holt auf diesem Wege eine Schufa-Anfrage ein, und prüft, ob der Mobilfunkanbieter die Daten weitergegeben hat. "

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Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, mindestens einmal pro Jahr kostenlos Informationen über ihr eigenes Profil bei der SCHUFA anzufordern. In dieser Auskunft ist erkennbar, ob die Mobilfunkanbieter deine Vertragsdaten weitergegeben haben oder nicht. Eine solche Auskunft können wir für Sie einholen und diese dann entsprechend prüfen", heißt es in einer Erklärung der Kanzlei. Die Anfrage zur Überprüfung ist kostenlos.