Gegen den Stromkosten-Anbieter Stromio wurde eine Sammelklage erstellt. Die Verbraucherzentrale Hessen stellt eine Musterfeststellungsklage bereit, die Kunden ausfüllen sollen. Damit sollen vor allen dagegen vorgegangen werden, das Stromio Ende 2021 seine Dienste komplett gekündigt und Verträge mit langer Laufzeit einfach aufgehoben hat. Laut Verbraucherzentrale ist dieses Verhalten rechtswidrig.
So kann man mitklagen
Sollte vor Gericht zugunsten der Kunden entschieden werden, so könnte es sein, dass sie ihr Geld zurückbekommen. Doch so oder so birgt das Teilnehmen an dieser Sammelklage kein finanzielles Risiko. Die Kosten liegen bei der Verbraucherzentrale Hessen. Wenn ihr die teilnehmen wollt, dann müsst ihr euch zunächst im Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen. Dann müsste folgende Schritte befolgen:
- Schritt 1: Klage mit dem Aktenzeichen I-2 MK 1/22 finden
- Schritt 2: Punkt 9 „Formulare“ auswählen, um sich anzumelden
- Schritt 3: „Anmeldung zum Klageregister“ aufrufen
- Schritt 4: Felder im Onlineformular ausfülle
- Schritt 5: Überprüfen, ob die richtige Klage ausgewählt wurde
- Schritt 6: Erklären, wieso euer Fall zur Klage gehört
- Schritt 7: Eventuell bekannte Schadenshöhe angeben
Anschließend bekommt ihr eine offizielle Bestätigung per Post, dass ihr an der Sammelklage teilnehmt. Sobald 50 Einträge im Klageregister erfolgt sind, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht. Im Klageregister eintragen solltet ihr euch natürlich so schnell wie möglich, spätestens jedoch einen Tag, bevor der Fall vor Gericht geht. Irgendwelche Dokumente müsst ihr zunächst nicht zur Verfügung stellen – dennoch ist es sinnvoll, die Vertragsunterlagen von Stromio bereitzuhalten.