Im Dezember können sich Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über mehr Geld auf dem Konto freuen - und das liegt nicht nur an Weihnachten. Zwar zahlen auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Arbeitgeber Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt aus, aber das ist nicht der einzige Grund zur Freude.
Im Dezember werden die Arbeitnehmer einen höheren Nettolohn erhalten. Kürzlich hat der Bundestag einem Gesetzentwurf der Ampel-Regierung zugestimmt, der diese Änderung beinhaltet. Hintergrund ist die Tatsache, dass man den sogenannten Grundfreibetrag für das Jahr 2024 nachträglich anheben wird. Statt bei 11.604 Euro soll er dann bei 11.784 Euro liegen.
Millionen Arbeitnehmer erhalten im Dezember einen höheren Nettolohn
Der Grundfreibetrag wird demnach um 180 Euro angehoben. Wie viel Geld man genau erhalten wird, hängt natürlich vom individuellen Gehalt ab. Bei dem Freibetrag handelt es sich um den Anteil des Gehalts, der nicht versteuert werden muss. Wenn dieser Betrag angehoben wird, fällt der Nettolohn dementsprechend höher aus. Der Betrag wird schließlich im Dezember auf einen Schlag angerechnet. Arbeitnehmer müssen selbst nichts tun, da der Arbeitgeber für diese Berechnung verantwortlich ist.
Zusätzlich soll auch der Kinderfreibetrag rückwirkend um 228 Euro steigen. Dieser beträgt dann 6.612 Euro für beide Eltern zusammen. Auch im Jahr 2025 möchte die Bundesregierung den Grundfreibetrag erneut anheben. Er soll dann bei 12.096 Euro liegen. Man möchte somit der kalten Progression entgegenwirken und das Existenzminimum sichern. Im November muss nur noch der Bundesrat den neuen Plänen zustimmen.