Der Kinderfilm „Heidi in den Bergen“ darf an Karfreitag nicht gezeigt werden. Somit reiht er sich in eine lange Liste von 700 Titeln ein. Genau wie Allerheiligen und Totensonntag gilt Karfreitag als sogenannter "stiller Feiertag". Dies hat auch Auswirkungen auf das Kinoprogramm.
Die 700 Filme stören an einem solchen Feiertag das religiöse Befinden. Welche Titel betroffen sind, legt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft fest. Grundlage für diese Liste bietet die Feiertagsruhe (Artikel 140 des Grundgesetzes).
Rund 700 Titel an Karfreitag verboten
Neben dem Feiertagsindex kümmert sich die FSK unter anderem um die Altersfreigabe von Filmen. Auch „Heidi in den Bergen“ hat es auf die Liste der verbotenen Filme geschafft. Der Film stammt aus dem Jahr 1975. Schließlich legte die FSK 2001 fest, dass der Titel das religiöse sittliche Empfinden stört.
Das Verbot gilt jedoch nur für Kinos. Im Fernsehen sowie bei Streamingdiensten darf der Kinderfilm weiterhin jederzeit gezeigt werden. Neben „Heidi“ findet man auf der Liste Filme wie „Ghostbusters“, „Nightmare on Elm Street“, „Lotta zieht um“ oder „Top Gun“. Auf Facebook wird aktuell über dieses kuriose Verbot diskutiert. „Jetzt haben die aber echt einen Knall“ oder „Leben wir im Mittelalter?“. Was genau es an dem idyllischen Trickfilm auszusetzen gibt, bleibt unklar.