Die Grundrente ist für alle Rentnerinnen und Rentner gedacht, die während ihrer Arbeitszeit unterdurchschnittlich verdient haben. Die Grundrente startete bereits im vergangenen Jahr. Von nun an wird die Rentenversicherung bei einem Großteil der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland einen möglichen Anspruch prüfen. Zu Anfang bekamen nur Neurentner mehr Geld.
Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, erklärte, dass 2022 nach und nach sämtliche Jahrgänge überprüft werden sollen. Grund für die Verzögerung ist der hohe Aufwand der Ermittlung. Große Datenmengen mussten zuerst zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden ausgetauscht werden.
Auszahlung zieht sich bis Ende 2022
"Und nun folgen die weiteren Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner - also alle, die seit 1992 in Rente gegangen sind", erklärte Roßbach. Insgesamt werden rund 26 Millionen Renten überprüft: "Wir werden mit den ältesten Jahrgängen beginnen und im neuen Jahr nach und nach bei sämtlichen Jahrgängen die Prüfung des Grundrentenzuschlags anstoßen."
Der Aufschlag kann bis zu 418 Euro betragen. Laut Bundesregierung soll die Grundrente rund 1,3 Millionen Ruheständlern in Deutschland zustehen. Für die Auszahlung sind mindestens 35 Jahre Grundrentenzeit nötig. Wer nur 33 Jahre gearbeitet hat, bekommt eine niedrigere Auszahlung. Neben der Arbeitszeit zählen die Zeit zur Erziehung der Kinder, Pflegezeiten, Krankheits- und Rehabilitationszeiten sowie Ersatzzeiten zur Grundrentenzeit.
Zudem muss das Einkommen über das gesamte Berufsleben mindestens 30 Prozent und höchstens 80 Prozent des deutschen Durchschnittsverdienstes betragen haben. 2020 wären dies beispielsweise zwischen 1013 Euro und 2703 Euro gewesen. Je nach Einkommen wird der entsprechende Anspruch errechnet. Dies bedeutet zudem, dass nicht alle Geringverdiener einen Anspruch auf die Grundrente haben. Aufgrund des Verwaltungsaufwands wird sich die Auszahlung der Bezüge voraussichtlich bis Ende 2022 hinziehen.