Die Produzenten der beliebten Castingshow „Germany’s Next Topmodel“ gingen kürzlich gegen die ehemalige Kandidatin Nathalie Volk vor. Die 25-Jährige berichtete öffentlich über die angeblich schlimmen Zustände am Set der Sendung. Sie behauptete, schwere Schäden davongetragen zu haben.
Unter anderem verletzte sie sich am Arm und soll erst Tage später die Hilfe eines Arztes erhalten haben. An Heidi Klum ließ die junge Frau ebenfalls kein gutes Haar. Sie erklärte, dass das Topmodel sie damals in den Pool schubste und sie sich auch dabei verletzte.
Nathalie kann aufatmen
Die „GNTM“-Produzenten ließen diese Behauptungen nicht auf sich sitzen und zogen vor Gericht. Nun wurde ein Urteil gefällt und Nathalie kann aufatmen. "Wir begrüßen die Entscheidung der Kammer, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Produktionsfirma des TV-Casting-Formates 'Germany’s Next Topmodel' teilweise zurückzuweisen", heißt es in einem Statement der Anwaltskanzlei.
Das Landgericht Hamburg erklärte, "dass wahrheitsgemäß über Vorkommnisse am Set von 'Germany’s Next Topmodel' berichtet werden darf". Jedoch gab es auch einen Punkt, in dem die Produzenten Recht bekamen: "Unserer Mandantin wurde untersagt zu behaupten, dass sie trotz ausdrücklicher Bitte erst drei Tage nach einem Sturz von einem Arzt untersucht wurde. Tatsächlich kam der Arzt bereits nach zwei Tagen."