GEZ-Befreiung: Keine Rundfunkgebühren für Flutopfer

Die Entlastung soll ganz unbürokratisch beantragbar sein.

28.07.2021, 09:40 Uhr
GEZ-Befreiung: Keine Rundfunkgebühren für Flutopfer
Nick_ Raille_07 / Shutterstock.com
Anzeige

Die stark kritisierte GEZ-Gebühr in Höhe von rund 17,50 Euro pro Monat gilt in der Regel für jeden Haushalt. Nun sollen von der Flutkatastrophe betroffene Menschen eine Befreiung beantragen können. Damit möchten die öffentlich-rechtlichen Sender die Flutopfer entlasten.

Unbürokratische Anträge

Jan von nebenan / Shutterstock.com

Die Entlastungen sollen dabei ganz unbürokratisch möglich sein. Durch eine befristete Abmeldung werde man von den zu zahlenden Beiträgen befreit. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das eigene Haus oder das Auto übergangsweise nicht nutzbar ist. Sollte das Haus durch die Flutkatastrophe komplett zerstört worden sein, besteht auch die Möglichkeit der Kündigung des Beitragskontos.

GEZ abmelden: In diesen drei Fällen ist es möglich GEZ abmelden: In diesen drei Fällen ist es möglich
Anzeige

In absehbarer Zeit sollen weitere Informationen und Formulare für die Anträge unter www.rundfunkbeitrag.de veröffentlicht werden. Die Flutkatastrophe brachte nicht nur materielle Schäden mit sich, sondern forderte auch über 170 Todesopfer. Die betroffenen Landkreise haben den betroffenen Bürgern bereits monetäre Hilfe zukommen lassen.

Anzeige