Aufgrund der vierten Corona-Welle denkt man darüber nach das gerade erst geänderte Infektionsschutzgesetz weiter zu verschärfen. Unter anderem sollen dadurch härtere Maßnahmen in Hotspots möglich sein. Hierfür treffen sich Bund und Länder am heutigen Dienstag zu einer außerplanmäßigen Sitzung. Im Kampf gegen Corona stehen heute weitere Gesetzesänderungen und Beratungen an. Welche neuen Corona-Regeln im Gespräch sind und was vorher schon durchgesickert ist, erfährst du in diesem Artikel.
Impfpflicht in Kliniken oder Heimen: Die neuen Corona-Regeln
Der bekanntgewordene Gesetzesentwurf sieht vor, dass zum 15. März 2022 eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland eingeführt wird. Das würde dann bedeuten, dass sich Beschäftige in Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheimen, bei Rettungsdiensten oder bei Entbindungseinrichtungen impfen lassen müssen. Außerdem sollen Apotheker, Tier- und Zahnärzte auch Menschen ab 12 Jahren impfen dürfen, nachdem sie eine entsprechende Schulung besucht haben.
Spezial-Impfpflicht: Weil es in Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen nach so vielen Monaten immer noch „relevante Impflücken“ gibt, heißt es im Entwurf, dass die Beschäftigten bis zum 15. März Zeit haben, ihre vollständige Impfung oder Genesung nachzuweisen. Eine Arzt-Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass man sich nicht impfen lassen kann, geht natürlich auch. Diese „Spezial-Impfplicht“ gilt auch für Personal, das in Arztpraxen arbeitet, für Mitarbeiter von Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen.
Berechtigungen zum Impfen: Auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte sollen in Zukunft impfen dürfen. Nachdem man eine ärztliche Schulung abgeschlossen hat und geeignete Räumlichkeiten vorweisen kann, darf man dan Menschen ab 12 Jahren impfen. Entsprechende Muster-Schulungskonzepte sollen bis zum 31. Dezember realisiert werden.
Schärfere regionale Maßnahmen I: Sobald die Lage noch kritischer wird (wenn die Parlamente das beschlossen haben) sollen noch härtere Beschränkungen für Freizeit oder Sport angeordnet werden können. Zum Beispiel, dass man Versammlungen und Veranstaltungen komplett untersagen kann. Im Großen und Ganzen können also noch härtere Maßnahmen angeordnet werden, Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- und Schulschließungen sollen davon aber nicht betroffen sein. Schließungen der Gastronomie und Verbote von Kongressen sind laut Entwurf aber möglich.
Schärfere regionale Maßnahmen II: Die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, die gilt und die einzelne Länder dazu veranlasst hat, härtere Maßnahmen anzuordnen, gilt eigentlich bis zum 15. Dezember. Laut dem Entwurf soll diese Frist bis zum 15. Februar verlängert werden.
Welche Punkte des Gesetzesentwurf letztendlich wirklich zur Realität werden und was Bund und Länder heute genau beschließen, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen, erfährst du in einem weiteren Artikel, sobald die neuen (endgültigen) Corona-Regeln bekannt sind.