Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hatte im Rahmen der Corona-Maßnahmen im vergangenen Jahr Ausgangssperren veranlasst. Diese hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun für unzulässig erklärt. Wie unter anderem der „Focus“ berichtet, ging es bei dem Verfahren um die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020.
Die Politikerinnen und Politiker möchten die Corona-Pandemie in der Bundesrepublik so gut wie möglich unter Kontrolle halten. Allerdings sind nicht alle Maßnahmen mit dem Gesetz vereinbar. Dies zeigt nun der besagte Beschluss des Gerichts. In der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stand unter anderem geschrieben, dass das Haus oder die Wohnung "nur bei Vorliegen triftiger Gründe" verlassen werden durfte. Sonst galt die Ausgangsbeschränkung und die Bürgerinnen und Bürger mussten zu Hause bleibe.
Als triftige Gründe wurden die Ausübung des Berufs, das Gassi Gehen mit dem Hund, Sport im Freien oder Einkäufe angegeben. Das Gerichtsurteil erklärte diese Maßnahmen nun für ungültig. Nach den Ausgangssperren im Frühjahr 2020 folgten erneute Beschränkungen Anfang dieses Jahres. Während den letzten zwei Jahren gab es nur wenige Politiker, die sich gegen diese Maßnahmen ausgesprochen hatten. Darunter einige Angehörige der FDP und der AfD. Das Bundesverfassungsgericht erreichte bereits einige Klagen in diesem Zusammenhang, dessen endgültige Urteile noch ausstehen.
Die Kläger betonten, dass die Ausgangssperren einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte darstellen. Das Gericht erklärte, dass die Maßnahmen eine gewisse Verhältnismäßigkeit beibehalten müssen. Demnach ist eine solche Maßnahme erst erforderlich, wenn keine mildere Möglichkeit, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen, besteht. Somit wurde gegen das Übermaßverbot verstoßen. Politiker und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki äußerste sich auf Facebook zu dem Rechtsstreit: „Dieser Entscheidung werden mit Sicherheit noch weitere, ähnliche folgen. Die beruhigende Botschaft ist: Nicht einmal Markus Söder steht über der Verfassung. Der Rechtsstaat ist intakt.“
„Die Staatsregierung wird den Beschluss genau prüfen und schließt eine Revision nicht aus“, hieß es vonseiten des Gesundheitsministeriums.