Nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden hat, dass die erhöhten Kontogebühren der Banken und Sparkassen allesamt rechtswidrig sind, erhalten die Kunden ihr Geld zurück. Schuld daran ist das Prozedere, mit dem die Konzerne ihre Gebührenerhöhungen bisher angekündigt haben.
Die Banken und Sparkassen informierten ihre Kunden zwei Monate im Voraus über Änderungen der Geschäftsbedingungen und Erhöhungen der Gebühren für ihre Konten. Diese neuen Richtlinien traten automatisch in Kraft. Es sei denn, der Kontobesitzer hat dem widersprochen. Ging vom Kunden allerdings keine Reaktion aus, so galten die Änderungen automatisch als akzeptiert.
Prozedere der Banken rechtswidrig
Genau diese Vorgehensweise wird für die Konzerne nun höchst problematisch. Denn der Bundesgerichtshof hat das Prozedere als rechtswidrig eingestuft. Die teureren Gebühren sind somit hinfällig und die Kunden müssen lediglich den Preis bezahlen, dem sie beim Eröffnen ihres Kontos zugestimmt haben. Das heißt, sie haben den Anspruch darauf, sämtliche bereits bezahlten Gebühren zurückzubekommen.
Die Unternehmen müssen alle unwirksamen Erhöhungen rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 erstatten. Die Zahlungen vor dem besagten Datum sind allerdings bereits verjährt. Dabei können Beträge im dreistelligen Bereich zusammenkommen. Die Kunden müssen ihr Recht allerdings selbst geltend machen und sich bei ihrer Bank mit einem passenden Formular melden. So können zu viel bezahlte Kontoführungsgebühren zurückverlangt und erstattet werden.