Wer einen Impfpass, einen Genesenennachweis oder einen Coronatest fälscht, dem drohen seit Ende November härtere Strafen. Im schlimmsten Fall muss die Person bis zu fünf Jahre ins Gefängnis. So wurde es im Regelwerk am 24. November 2021 beschlossen.
„Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es im Strafgesetzbuch.
Auch die Nutzung der Fälschung ist strafbar
Wer gefälschte Impfpässe gewerblich anbietet oder als Mitglied einer Bande handelt, dem drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die Änderung des Regelwerks sollte Lücken schließen. Zudem ist es jetzt strafbar, wenn beim Arbeitsplatz oder privat eine Fälschung vorgelegt wird. Bisher galt dies nur gegenüber Behörden und Versicherungsgesellschaften.
„Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es dazu im Gesetzbuch.