Kürzlich trat eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft. Diese beinhaltet unter anderem die Vorgehensweise und Organisation von Großveranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerten und Fußballspielen. Bei Musikveranstaltungen, die in Hallen oder Stadien stattfinden, gilt ab einer Inzidenz von 35 die allgemeine „3G-Regel“. Das heißt, Gäste müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Die Zuschaueranzahl wird laut der Verordnung allerdings nicht eingegrenzt.
Sportveranstaltungen sind von dieser Regel explizit ausgenommen. Und genau darüber scheiden sich nun die Geister. Der Profifußball darf nur von höchstens 25.000 Menschen live verfolgt werden. „Zu Sportgroßveranstaltungen dürfen höchstens 25 000 Zuschauende (einschließlich Geimpfte und Genesene) zugelassen werden“, heißt es laut der „Bild“-Zeitung in dem Dokument.
Diese Regelung empfinden viele als unfair und führen insbesondere das Argument an, dass das Fußballspiel schließlich unter freiem Himmel stattfinden würde. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erklärte das Problem wie folgt: „Diese Ungleichbehandlung ist auf einen bundesweiten Beschluss zu Sportveranstaltungen zurückzuführen.“
Beschwerde vom 1. FC Köln
Der 1. FC Köln möchte sich nun gegen die Restriktionen wehren und bat seinen Klub-Juristen um eine Klärung der Tatsachen per Telefon. Der Verein hat um die Änderung der Einschränkung gebeten. „Wenn es laut NRW-Landesverordnung nun möglich ist, mit 3G Konzerte vor ausverkauftem Haus durchzuführen, was wir ausdrücklich sehr begrüßen, muss es im Fußball unter freiem Himmel möglich sein, zumindest mit 2G (geimpft und genesen) ebenfalls wieder 50 000 Zuschauer im RheinEnergie Stadion begrüßen zu dürfen“, betonte Köln-Geschäftsführer Alexander Wehrle gegenüber der „Bild“.