Führerschein umtauschen: Diese Autofahrer müssen jetzt handeln

Es gibt noch immer Millionen Autofahrer in Deutschland, die ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Bürger sind als Nächstes an der Reihe.

12.06.2024, 21:20 Uhr
Führerschein umtauschen: Diese Autofahrer müssen jetzt handeln
VGV MEDIA/Shutterstock
Anzeige

Der Führerschein hat bereits zahlreiche Phasen durchgemacht. Dabei geht es nicht nur um bestimmte Kürzel und Beschriftungen auf dem umgangssprachlichen „Lappen“, sondern vor allem auch um die Farbe, das Material und die Fälschungssicherheit des Dokuments. Mittlerweile gibt es die Lizenz zum Autofahren im EU-einheitlichen Scheckkartenformat.

Wer aber noch ein Dokument im Papierformat besitzt, oder die alte Variante des noch nicht angepassten und fälschungssicheren Kartenformats, muss handeln. Der Führerschein muss umgetauscht werden – und zwar zunächst von einer bestimmten Personengruppe. Alle Autofahrer, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und noch ein Dokument in Papierform besitzen, werden als nächstes zum Umtausch gebeten.

Anzeige
StorytimeStudio/Shutterstock

Tausende Autofahrer müssen den Führerschein bis zum neuen Jahr umtauschen

Das betrifft jedoch erst einmal nur die Personen, deren Führerscheine vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Denn nur so lange wurden die Papierformate überhaupt ausgestellt. Bis zum 19. Januar 2025 müssen diese Autofahrer handeln. Wer nach diesem Stichtag noch mit dem alten Dokument erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Lediglich Personen, die vor 1953 geboren wurden, haben bis zum Jahr 2033 Zeit.

Anzeige

Alle anderen Personengruppen mit Papierführerscheinen sind bereits an der Reihe gewesen. Bis zum Jahr 2033 soll der gesamte Prozess abgeschlossen sein. Auch alle Scheckkarten, die noch zu dem EU-einheitlichen Format getauscht werden müssen, sollen dann abgegeben worden sein. Diese wurden nach dem 1. Januar 1999 bis zum 18.01.2013 ausgegeben. Über die exakten Stichtage können sich die Betroffenen beispielsweise beim ADAC informieren. Alle Personen, die nach dem 18. Januar 2013 ihren Führerschein erhalten haben, sind von dem Umtausch nicht betroffen.

Anzeige