Frist für den Führerschein-Umtausch endet bald: Diese Jahrgänge müssen jetzt handeln

Wer als Nächstes seinen Führerschein umtauschen muss.

15.10.2023, 17:21 Uhr
Frist für den Führerschein-Umtausch endet bald: Diese Jahrgänge müssen jetzt handeln
IMAGO / Funke Foto Services
Anzeige

Die EU fordert es und die einzelnen europäischen Nationen müssen es jetzt in die Tat umsetzen. Es geht um die Vereinheitlichung des Führerscheins. Bis zum Jahr 2033 müssen alle ausgegebenen Führerscheine innerhalb der Europäischen Union in das neue Scheckkartenformat getauscht werden. Die Vorteile der neuen Fahrgenehmigung liegen in der digitalen Lesbarkeit innerhalb ganz Europas. Nie wieder Probleme im Ausland und eine deutlich stärkere Fälschungssicherheit stehen im Vordergrund.

Außerdem möchte man so dem sogenannten Führerscheintourismus Einheit gebieten, der darauf abzielt, die nach massiven Fahrverstößen fällige MPU zu umgehen. Um einen riesigen Ansturm auf die Behörden und damit auf die Bundesdruckerei zu vermeiden, setzt der Gesetzgeber Fristen fest, in denen das Fahrdokument umgetauscht werden muss. Hier werden nach Jahrgängen gestaffelt Fahrerinnen und Fahrer aufgerufen, ihr Papierdokument, den grauen „Lappen“, beziehungsweise den rosafarbenen gefalteten Führerschein, einzutauschen. 

Anzeige
BearFotos/Shutterstock

Umtausch bis zum 19. Januar 2024

Die aktuell zu beachtende Frist gilt bis zum 19. Januar 2024. Bis dahin sind alle Fahrzeugführer der Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 gezwungen, ihren Führerschein umzutauschen. Wer bis zu diesem Datum kein neues Dokument besitzt und die Frist dazu versäumt, ist im Endeffekt ohne gültige Fahrgenehmigung unterwegs und riskiert saftige Strafen. Hier kann die Fahrerlaubnis klassenübergreifend entzogen und das alte Dokument auf Nimmerwiedersehen eingezogen werden. 

Anzeige

Für die Jahrgänge ab 1971 und später gilt parallel dazu der 19. Januar 2025. Für die älteren Semester gibt es zum Glück eine entlastende Sonderregelung. Wer vor dem Jahr 1953 geboren wurde, braucht seinen geliebten alten Lappen vorerst nicht einzutauschen. „Die Umtauschpflicht gilt erst bis zum 19. Januar 2033, um sicherzustellen, dass ältere Autofahrer nach diesem Datum wirklich noch fahren möchten“, so vermeldet das Verkehrsministerium. Weiter interessant sind die Regelungen, nachdem auch Fußgänger und Radfahrer durch Fehlverhalten ihre Fahrerlaubnis verlieren können. Dadurch entstand ein relativ hohes Frustpotential innerhalb der Bevölkerung und Betroffene haben sich massenhaft Fälschungen besorgt. 

Anzeige

Das soll mit den neuen Maßnahmen gestoppt werden. Es gibt auch einige Tücken zu beachten. Das neue Dokument ist nicht mehr, wie bisher unbegrenzt gültig, sondern hat mit 15 Jahren eine eingeschränkte Gültigkeitsdauer. Daher muss er zwangsläufig erneuert werden, einschließlich eines aktualisierten Passbildes. Die Zeiten, in denen Uraltfotos in den Führerschein eingenietet sind, und den Fahrer mit 16- oder 18 Jahren zeigen, was natürlich schon ewig nicht mehr der Realität entspricht, sind dann leider für immer vorbei.