FFP2-Masken: Jobcenter muss monatlich 129 Euro zur Verfügung stellen

Das Gericht hat beschlossen, dass entweder 20 FFP2-Masken pro Woche oder 129 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt werden müssen.

16.02.2021, 17:41 Uhr
FFP2-Masken: Jobcenter muss monatlich 129 Euro zur Verfügung stellen
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Ein Jobcenter muss einem Hartz-IV-Empfänger eine Ausstattung von Schutzmasken bezahlen oder 20 FFP2-Masken pro Woche bereitstellen. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe (Az.: S 12 AS 213/21 ER) vor wenigen Tagen entschieden.

Jobcenter muss kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen

Jobcenter müssen Arbeitssuchenden kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe stehen Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken zu – oder als Geldleistung jeden Monat 129 Euro. Das Gericht hat mit dem Schutz des Klägers und dem Schutz der Allgemeinheit argumentiert. Seit dem die FFP2-Masken oder OP-Masken in Deutschland zur Pflicht wurden und man keine Stoffmasken mehr verwenden darf, stellten sich viele sowieso immer wieder die Frage, wie sich Geringverdiener die teuren FFP2-Masken leisten sollen.

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Die Kammer bezog sich bei ihren Berechnungen auf einen Preis von 1,50 Euro pro Maske. Dann schätzen die Richter, dass die Masken nur für die einmalige Benutzung produziert wurden und man so jede Woche in etwa auf 20 Masken kommt. Rein rechnerisch resultierte daraus ein Bedarf an 86 FFP2-Masken, der laut dem Beschluss den Gesamtpreis in Höhe von 129 Euro rechtfertigt. Der Beschluss ist zwar rechtskräftig, aber die Bundesagentur für Arbeit meint zu dem Beschluss, dass die Entscheidung zunächst nur für diesen konkreten Fall gilt. Es könnte sich aber lohnen, sich auf diesen Beschluss zu berufen und im Ernstfall selber rechtliche Schritte einzuleiten.

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