Fast jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch: Darauf sollten Mieter achten

Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung kommt es immer wieder zur Abzocke.

14.11.2022, 12:40 Uhr
Fast jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch: Darauf sollten Mieter achten
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Aufgrund der hohen Energiepreise fällt die Nebenkostenabrechnung deutlich höher aus als sonst. Wer die Heizung aufdreht und besonders ausgiebig duscht, der muss dafür mittlerweile tief in die Tasche greifen. Doch das sind nicht die einzigen Punkte, die der Vermieter auf die Rechnung setzt.

Erhält man seine Dokumente sollte man diese sorgfältig kontrollieren, denn rund jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch. Auf dem Dokument findet sich eine Liste mit sämtlichen laufenden Kosten wieder. Dazu zählen Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser und Heizung sowie Kosten, die im Haus entstehen. Genau bei diesem Punkt sollte man hellhörig werden.

Mieter aufgepasst: Nebenkostenabrechnungen oft fehlerhaft Mieter aufgepasst: Nebenkostenabrechnungen oft fehlerhaft
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Im Rahmen der Abrechnung kommt es immer wieder zur "Abzocke"

Es handelt sich beispielsweise um die Grundsteuer, Strom im Treppenhaus und Keller sowie um Gebühren für die Müllentsorgung. Auch Kosten für den Betrieb eines gemeinschaftlichen Aufzuges oder Garten- und Winterdienst können hier auftauchen. Jedoch handelt es sich um einen weit verbreiteten Fehler, wenn beispielsweise ein Hausmeister für die Pflege des Grundstücks verantwortlich ist und dennoch der Garten- und Winterdienst berechnet werden. Zudem darf der Vermieter keine Kosten, die einmalig entstehen, auf die Rechnung setzen. Reparaturen am Haus dürfen somit nicht auf den Mieter umgelegt werden.

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Abgaben an die Hausverwaltung dürfen ebenfalls nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden. Wie der Verbraucher-Experte Ron Perduss im Interview erklärte, kommt es seit Jahren zur „Abzocke“ im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen. Versicherungen, wie die Rechtsschutzversicherung, dürfen ebenfalls nicht auf den Mieter umgelegt werden. Deshalb empfiehlt Perduss, die Abrechnung mit dem Dokument des Vorjahres zu vergleichen, die Quadratmeterzahl zu prüfen und selbst noch einmal nachzurechnen. Sollte man mit der Abrechnung nicht zurechtkommen, kann man sich an einen Mieterverein wenden.

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