Fall Attila Hildmann: Staatsanwaltschaft erklärt, warum sie versagt hat

Eigentlich hätte der Corona-Leugner bereits festgenommen werden können.

22.10.2022, 14:44 Uhr
Fall Attila Hildmann: Staatsanwaltschaft erklärt, warum sie versagt hat
IMAGO / Christian Thiel
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Lange Zeit gehörte Attila Hildmann zum Promi-Himmel Deutschlands und hat als Vegan-Koch die Massen begeistert. Doch seit der Corona-Pandemie wird gegen ihn in mehr als 1000 Fällen wegen Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt. Bereits ein Haftbefehl hat die Justiz gegen Attila Hildmann im Februar 2021 ausgesprochen, doch festnehmen konnte man den ehemaligen Koch bisher nicht. Er hat sich offenbar in die Türkei abgesetzt und lebt dort angeblich mit einer deutschen und einer türkischen Staatsbürgerschaft. Nach Deutschland ist er seitdem nicht mehr zurückgekommen, denn hier drohen ihm viele Jahre Knast.

Doch es scheint, als hätte der Corona-Leugner bereits festgenommen werden können, wenn die Staatsanwaltschaft nicht versagt hätte. Zu den Vorwürfen hat sich Oberstaatsanwalt Steffen Büchner nun geäußert. Die Justiz hat bis Ende März dieses Jahres + nichts unternommen, um Hildmann festzunehmen, was offenbar wegen eines Justizfehlers so war. „Es trifft zu, dass die Staatsanwaltschaft Berlin seit April 2022 davon ausgeht, dass der Beschuldigte Hildmann lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit und nicht auch die türkische besitzt", erklärte der Oberstaatsanwalt gegenüber der BILD. Bis vor einem halben Jahr hatten die Ermittler geglaubt, dass Hildmann eine deutsche und eine türkische Staatsbürgerschaft besitzt. Das würde bedeuten, dass die Türkei ihn nicht ausliefern wird. Doch tatsächlich hat Hildmann selbst diese Information in die Welt gesetzt, um sich vor einer Verhaftung zu schützen. Eigentlich hat er nur eine deutsche Staatsbürgerschaft, wie man im Januar dieses Jahres feststellte.

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Justizfehler wegen Verwaltungschaos

Die Berliner Justiz hat im Januar beim Interpol-Büro in Ankara nachgefragt, ob der Koch dort im Melderegister gelistet ist. Und siehe da – er war er nicht.

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An dieser Panne gibt der Staatsanwalt der Berliner Innenverwaltung die Schuld: „Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Senatsverwaltung für Inneres Unterlagen erbeten, die das Bestehen der türkischen Staatsangehörigkeit des Betroffenen (neben der deutschen) belegen und nicht lediglich eine Selbstauskunft des Betroffenen darstellen.“

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