Die Rente in Deutschland gilt als unbeliebtes Streitthema. Zahlreiche Politiker setzen sich regelmäßig dafür ein, dass immer weniger Bürgerinnen und Bürger Angst vor der Altersarmut haben müssen. Dennoch kämpfen viele am Ende des Monats um den letzten Euro.
Es gibt aber die Möglichkeit, das Konto etwas aufzubessern. Tausende Bürger haben nämlich Anspruch auf eine Extra-Rente. Jeden Monat können sie bis zu 118 Euro erhalten. Betroffene müssen in den meisten Fällen nur einen einmaligen Antrag ausfüllen, damit der Zuschuss auf dem Konto landet.
Die monatliche Extra-Rente kann ganz unkompliziert beantragt werden
Da jeder fünfte Rentner in Deutschland weniger als 1200 Euro pro Monat erhält, gibt es umso mehr Betroffene, die sich über die Extra-Zahlung freuen würden. Beantragt werden kann sie aber nur von Personen, die Kinder großgezogen haben. „Kindererziehungszeiten sind ein wichtiges Element des Rentensystems in Deutschland. Sie können sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken, indem sie als Pflichtbeiträge angerechnet werden“, heißt es auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
Schließlich kann man nicht wie gewohnt am Arbeitsalltag teilnehmen, wenn man dafür verantwortlich ist, sich den gesamten Tag um die Kinder zu kümmern. Sowohl Mutter als auch Väter können die Extra-Rente beantragen. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden bis zu zwei Jahre und sechs Monate angerechnet. Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, können sogar bis zu drei Jahre angerechnet werden. Schließlich dient zur Berechnung der Zahlung der Durchschnittsverdienst aller Versicherten pro Jahr. Außerdem wird ein Rentenpunkt gutgeschrieben.
Nicht nur Eltern können profitieren
Nach dem aktuellen Stand kommen bei einer Erziehungszeit von drei Jahren rund 118 Euro zusammen, wenn das Kind nach 1992 geboren wurde. Somit handelt es sich um den möglichen Maximalanspruch. „Der Elternteil, welcher das Kind in dem Monat überwiegend erzieht, bekommt die Zeit angerechnet“, heißt es weiter. Ein Antrag kann bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sowie Großeltern und andere Verwandte, die die Erziehung übernehmen, können die Extra-Rente erhalten.