Energiegeld, Heizkostenzuschuss und Co.: Wann und wem das Geld ausgezahlt wird

Zur Beanspruchung der finanziellen Unterstützung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

14.07.2022, 16:54 Uhr
Energiegeld, Heizkostenzuschuss und Co.: Wann und wem das Geld ausgezahlt wird
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Die hohen Kosten für Energie, Sprit und Lebensmittel werden zur großen Belastung für die Bevölkerung. Die Bundesregierung möchte die Bürgerinnen und Bürger finanziell unterstützen und hat zu diesem Zweck bereits das 9-Euro-Ticket und den Tankrabatt eingeführt.

Doch zudem soll es noch einen Heizkostenzuschuss, ein Energiegeld, eine Corona-Einmalzahlung sowie einen Kindersofortzuschlag geben. Die Unterstützung steht allerdings nicht jedem zu. Den Heizkostenzuschuss erhalten alle Empfänger von Wohngeld und Bafög. Betroffen sind beispielsweise bestimmte Studenten, Azubis, Rentner oder Geringverdiener. Wohngeldbezieher, die alleine leben, erhalten 270 Euro und Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind zusätzlich 70 Euro vorgesehen. Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 230 Euro. Vorausgesetzt, sie haben in der Heizperiode von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens für einen Monat Wohngeld oder Bafög erhalten. Das Geld wird automatisch auf das Konto geschickt. Ein Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest.

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Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Das Energiegeld ist für alle einkommenssteuerpflichtigen Beschäftigten vorgesehen. Sie erhalten 300 Euro, die im September 2022 überwiesen werden sollen. Rentner und Selbstständige erhalten keine Energiepreispauschale. Die 300 Euro müssen jedoch normal versteuert werden. Ab Juli werden Stromkunden zumindest durch den Wegfall der EEG-Umlage entlastet.

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Die Corona-Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro soll im Juli ausgezahlt werden und ist für Personen in der Hartz-IV-Grundsicherung oder solche, die Leistungen aus der Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, gedacht. Den Sofortzuschlag für Kinder erhalten alle Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Dabei muss das Kind jünger sein als 25, bei der Familie wohnen und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Der Zuschlag beträgt 20 Euro und wird ab Juli 2022 monatlich ausgezahlt.

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