Endlich gute Nachrichten für Menschen, die im Einzelhandel tätig sind! Im Saarland wurden die wesentlichen Corona-Beschränkungen im Einzelhandel außer Kraft gesetzt. Alle Informationen gibt es in diesem Artikel.
Oberverwaltungsgericht gibt dem Kläger recht
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes setzte eine wesentliche Vorschrift zur Beschränkung des Einzelhandels am Mittwoch vorläufig außer Vollzug. Es geht dabei um die Pflicht, dass man vorher einen Termin buchen muss, um beispielsweise in einem Store für Kleidung einkaufen zu können. Die Vorschrift sieht vor, dass es nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche das Geschäft betreten darf. Die Vorschrift sei eine Ungleichbehandlung gegenüber „privilegierten Geschäftslokalen“ wie Buchhandlungen und Blumenläden, in denen eine Person pro 15 Quadratmeter als „infektionsschutzrechtlich unbedenklich“ angesehen werde, so das OVG.
In dem Urteil heißt es weiter, dass die gegenwärtige Regelung das „Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie“ verletzen würde. Es bestünde „erheblicher Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Betriebseinschränkungen“. Bei vielen kleineren Einzelhandelsgeschäften drohe aufgrund der bisherigen Schließung und bei Fortdauer der Öffnungsbeschränkung existenzbedrohender Schaden, heißt es in dem Urteil weiter. Bleibt zu hoffen, dass andere Bundesländer nachziehen sich die Lage, die für viele existenzbedrohlich ist, so langsam verbessert.