Diskriminierung: Deutsche Bahn verliert Gerichtsprozess

Verstößt der Konzern künftig gegen die neue Regel drohen hohe Geldstrafen.

28.06.2022, 13:45 Uhr
Diskriminierung: Deutsche Bahn verliert Gerichtsprozess
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Die Deutsche Bahn verlor kürzlich einen brisanten Gerichtsprozess. Grund dafür war das Buchungsverfahren des Unternehmens, das nun angepasst werden muss. Denn einige Fahrgäste fühlen sich diskriminiert.

Möchte man auf der Website der Deutschen Bahn ein Ticket kaufen, wird man dazu aufgefordert, seine Daten einzutragen. Kurz bevor der Name eingegeben werden muss, soll der Kunde in einem Kästchen auswählen, ob er mit „Herr“ oder „Frau“ angesprochen werden möchte. Dass es nur diese beiden Auswahlmöglichkeiten der Geschlechter gibt, wurde für die Deutsche Bahn nun zum folgenschweren Problem.

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Non-binäre Personen ausgeschlossen

Denn non-binäre Personen fühlen sich diskriminiert. Sie können keine auf sich zutreffende Anrede auswählen. Auch in persönlichen Anschreiben der Bahn werden sie als „Herr“ oder „Frau“ bezeichnet. René_ Rain Hornstein zog deswegen vor Gericht, verklagte den Konzern und bekam Recht. Ab 2023 muss der Buchungsprozess geändert zur Verfügung stehen. Es darf nicht mehr nur die besagten zwei Auswahlmöglichkeiten geben.

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Die Deutsche Bahn muss künftig komplett auf die Anrede verzichten oder mehrere Varianten anbieten. Bei ausgestellten Fahrkarten, persönlichen Schreiben, gespeicherten Daten und Werbung muss das Unternehmen schon jetzt handeln. Bereits Ende 2020 fordert das Landgericht eine Änderung. Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. Für jeden Verstoß muss die Deutsche Bahn künftig 250.000 Euro Strafe zahlen.

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