Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte kürzlich bereits an, dass es im Herbst wieder neue Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus geben wird. Die Regierung ist sich nun über die Verfahrensweise einig und veröffentlichte, welche Regeln ab Oktober gelten sollen.
In Flugzeugen und Fernzügen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Zudem kommt sie in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen zum Zug. Wer diese betritt, muss außerdem einen negativen Test vorweisen. Geimpfte und Genesene werden von der Testpflicht ausgenommen. Darüber hinaus können die Länder einzeln entscheiden, ob es die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen geben soll.
Dazu zählen beispielsweise die Gastronomie, der Friseur, das Fitnessstudio und Räume, in denen Veranstaltungen stattfinden. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die einen negativen Corona-Test vorlegen, die in den vergangenen drei Monaten gegen Corona geimpft wurden oder eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben.
Kein Lockdown mehr
In Schulen kann ab der fünften Klasse eine Maskenpflicht verhängt werden. Auch hier entscheidet jedes Bundesland selbst, je nach Infektionslage. In Schulen, Kitas und Einrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften oder Kinderheimen soll es zudem eine Testpflicht geben.
Erst, wenn die "Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur" gefährdet ist, können strengere Maßnahmen folgen. Dazu zählen beispielsweise die Maskenpflicht bei Veranstaltungen innen und außen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe und Veranstaltungen, ein verpflichtender Mindestabstand im öffentlichen Raum und auch eine begrenzte Besucheranzahl bei Veranstaltungen in Innenräumen. Die neuen Regelungen sollen bis zum 7. April 2023 gelten. Einen Lockdown soll es nicht mehr geben. "Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann.