Deutscher Kinderzimmer-Dealer Shiny Flakes: Wie reich ist er wirklich?

Der damals Jugendliche hat ein Drogenimperium aus seinem Kinderzimmer heraus geleitet.

28.03.2022, 18:11 Uhr
Deutscher Kinderzimmer-Dealer Shiny Flakes: Wie reich ist er wirklich?
Instagram @shiny.flakes_
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Maximilian Schmidt, damals ein einfacher Schüler, hat in den letzten Jahren ordentlich für Schlagzeilen gesorgt. Unter dem Namen shiny_flakes hat er im Darknet Drogen vertickt und dabei ein regelrechtes Online-Imperium aufgebaut. Manch einer wird vielleicht die Serie „How To Sell Drugs Online (Fast)“ etwas sagen – dieser Netflix-Hit basiert nämlich auf den Taten des Dealers, der mit seiner Geschäftsidee um die 15.000 Bitcoins umgesetzt hat. Im Jahr 2015 wurde er jedoch geschnappt – und sein Vermögen sichergestellt. In seinem Kinderzimmer hat die Polizei 48.000 Euro Bargeld gefunden, und Drogen im Wert von 4 Millionen Euro wurden beschlagnahmt. Das Urteil: 7 Jahre Haft, aus denen Schmidt jedoch nach vier Jahren wegen guter Führung entlassen wurde.

Trotz allem ist der Kinderzimmer-Dealer sehr stolz auf seine geschäftlichen Errungenschaften. Auf Instagram feiert er sich für seine Ideen und seinen Drogenshop. Und davon könnte sogar noch etwas übrig sein. Von den 15.000 Bitcoins, die der damals Jugendliche besessen haben soll, wurden nämlich nur 1.197 Stück von der Polizei gefunden und von der Staatsanwaltschaft verkauft. Das heißt, shiny_flakes könnte noch immer im Besitz von 13.803 Bitcoins sein, die heute umgerechnet knapp 600 Millionen Euro wert sind. Wie viel Geld der Dealer von seinen Machenschaften noch übrig hat, verrät er jedoch nicht. In naher Zukunft wird er an dieses potenzielle Vermögen jedoch nicht herankommen – die Polizei kann die Wallets zwar nichts knacken, jedoch überwachen.

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Schon wieder vor Gericht

Als hätte Schmidt nicht schon genug Ärger in seinem Leben gehabt, wurde er bereits wieder angeklagt. Er soll näcmlich im Jahr 2019 einen neuen Online-Shop für Drogen gestartet haben. Bis 2021 soll er jedoch nur 500 Sendungfen verschickt haben - kein Vergleich zu deinem damaligen Business, bei dem bis zu 13.000 Bestellungen abgewickelt worden sein sollen.

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Sollte Schmidt wieder verurteilt werden, könnte es für den nun Erwachsenen sehr schlecht aussehen. Bei seinem ersten Vergehen wurde er als Jugendlicher verurteilt, jetzt gilt für den 27-Jährigen das Erwachsenenstrafrecht.