Am vergangenen Dienstag fand die Ministerpräsidentenkonferenz statt. Die Länderchefs diskutierten gemeinsam mit Kanzlerin Angela Merkel über die Corona-Maßnahmen für den kommenden Herbst. Unter anderem wurde beschlossen, dass Corona-Tests für Ungeimpfte ab dem 11. Oktober nur noch kostenpflichtig angeboten werden sollen.
Ab einem Inzidenzwert von 35 ist ein Test auf COVID-19 verpflichtend. Genesene sowie Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen. Somit ist der Besuch von Fitnessstudios, Restaurants, Veranstaltungen in Innenräumen, Schwimmbädern, Sporthallen und Kinos nur noch mit einem negativen Ergebnis möglich. Diese Regelung betrifft auch körpernahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel Friseure und Kosmetikstudios. Auch vor dem Besuch in einem Pflegeheim oder Krankenhaus muss man sich testen lassen. Wer in einem Hotel übernachten möchte und nicht geimpft oder genesen ist, muss ebenfalls ein negatives Testergebnis vorlegen.
Der genaue Preis ist noch unbekannt
Der Schnelltest wird ab Oktober nur noch für Bürger und Bürgerinnen kostenlos angeboten, die sich nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung gilt. Das betrifft zum Beispiel Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Über den genauen Preis für die Schnelltests kann aktuell nur spekuliert werden. Das Ergebnis ist 24 Stunden gültig.
Die sogenannte „3G-Regel“ (Geimpft - Getestet - Genesen) kommt erst bei einer Inzidenz ab 35 zum Einsatz. Sollte sich der Wert stabil darunter befinden, kann die Testpflicht in dem betroffenen Landkreis entfallen. Die Erforderlichkeit wird mindestens alle vier Wochen überprüft.