Ursprünglich sollten bis zum 20. März alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen fallen gelassen werden. Da die Infektionszahlen in den vergangenen Tagen in die Höhe geschnellt sind, entschied sich die Bundesregierung nun jedoch für ein anderes Vorgehen.
Bis zum 2. April wird nun eine Übergangsphase in Kraft treten. Doch welche Regeln gelten in den nächsten zwei Wochen? Seit dem 20. März können Arbeitgeber selbst entscheiden, welche Maßnahmen innerhalb des Betriebes gelten sollen. So kann es vorkommen, dass vielerorts weiterhin ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis nötig ist. Auch ob Beschäftigte Masken tragen oder im Homeoffice arbeiten müssen, bestimmt das Unternehmen nun nach Einschätzung der Lage selbst.
Übergangsphase bis zum 2. April
Im Nah- und Fernverkehr ändern sich die Regeln nicht. Es gilt weiterhin 3G. Ebenso in der Gastronomie, im Kino, im Theater, im Fitnessstudio und bei allen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen. In Clubs benötigen Genesene und Nicht-Geboosterte einen Testnachweis. Ungeimpfte dürfen weiterhin nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Im Einzelhandel bleibt die Maskenpflicht bestehen. Eintreten kann jeder.
Aufgrund der Übergangsphase stehen den Bürgerinnen und Bürgern bis zum 2. April weiterhin kostenlose Corona-Tests zur Verfügung. Nach Ablauf der Phase wird die Lage neu bewertet.