Der Regierende Bürgermeister Michael Müller gab bekannt, dass die Infektionsschutzverordnung des Landes nun auch medizinische Masken in Autos zur Pflicht macht. Allerdings gibt es da eine wichtige Ausnahme.
Wer eine Maske im Auto tragen muss
Am Dienstag wurden die Corona-Verordnungen angepasst und teilweise vom Berliner Senat verschärft. Das Wichtigste, was du wissen musst, ist die Maskenpflicht, die jetzt auch im Auto gilt. Allerdings nicht für den Fahrer. Alle Mitfahrer, die in einem privaten PKW unterwegs sind müssen mit einem Mundschutz ihren Mund und ihre Nase bedecken. Mitglieder des eigenen Hausstands sind natürlich von dieser Verpflichtung nicht betroffen. Die Vorschrift für eine medizinische Maske, wie wir sie bereits beim Einkaufen tragen müssen, gilt nur für die Beifahrer.
Außerdem teilte man mit, dass die Maskenpflicht auch bei Versammlungen wie zum Beispiel bei einem Autokorso gelten wird. Zusätzlich wurde auch eine Höchstgrenze für Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen wie z.B. Betriebs- und Personalräten eingeführt. Auch hier gilt also äußerste Vorsicht. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert hohe Bußgelder. Und auch Menschen, die aus einem besonderen Risikogebiet mit Virus-Mutationen einreist, müssen eine weitere Neuerung beachten. So darf die häusliche Quarantäne unter keinem Umständen verkürzt werden.