Corona-Lockerungen: Das ändert sich ab dem 20. März

Fast alle Maßnahmen werden aufgehoben.

09.03.2022, 12:20 Uhr
Corona-Lockerungen: Das ändert sich ab dem 20. März
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Das normale Leben rückt in greifbare Nähe. Ab dem 20. März tritt endlich die letzte Öffnungsstufe des Lockerungen-Plans in Kraft, den die Bundesregierung vereinbart hat. Was das für uns Bürger bedeutet? Sämtliche Corona-Regeln fallen weg, nur die Maskenpflicht bleibt. Auch der Impf- und Genesungsnachweis soll keine Rolle mehr spielen. Dementsprechend werden Konzert-, Restaurant oder Kinobesuche auch nicht länger kontrolliert.

Eine Frage, die jedoch bleibt: Was passiert mit den kostenlosen Schnelltests? Wird man sich trotzdem kostenlos testen können? Das ist schließlich eine fundamentale Schutzmaßnahme, die von vielen Bürgern in Anspruch genommen wird. Bis Ende März soll das jedoch vorerst kein Problem sein – bis dahin soll sich jeder Bürger kostenlos testen lassen können. Allerdings wollen Bund und Länder auf langfristige Sicht ein neues Testkonzept auf die Beine stellen, das die kostenlosen Schnelltests ablösen könnte. Ab April soll man sich nämlich nur noch kostenlos testen lassen können, wenn coronaähnliche Symptome oder ein nachweisbarer Risikokontakt vorliegt.

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Diese Ausnahmen gibt es

Von dieser neuen Testregelung sind jedoch gefährdete Gruppen wie etwa Kinder unter fünf Jahren, Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Menschen, die sich aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht impfen lassen können, ausgenommen. Auch pflegebedürftige Senioren dürfen sich jederzeit kostenlos testen lassen.

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Aber auch für den Rest der Bevölkerung wird diese Regelung keine neuen Einschränkungen bieten – schließlich wird die Testpflicht abgeschafft und größtenteils zum maßnahmenfreien Leben zurückgekehrt. Es wird also keine Zugangsbeschränkungen im Handel mehr geben, und auch in der Gastronomie fallen jegliche Maßnahmen weg. Selbst an den Schulen könnte die Testpflicht aufgehoben werden. Was bleibt, sind nur noch die Maskenpflicht und die Abstandsregeln – bei Bedarf sollen die Bundesländer jedoch eigenständig weitere Coronamaßnahmen wieder einführen können.

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