Corona: Für wen am 1. Februar die Impfzertifikate ablaufen

Auch Geboosterte müssen ihre Zertifikate überprüfen.

26.01.2022, 21:21 Uhr
Corona: Für wen am 1. Februar die Impfzertifikate ablaufen
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Ab dem 1. Februar sollte jeder sein Impfzertifikat kontrollieren. Denn es tritt eine grundlegende Änderung in Kraft. Digitale Impfnachweise werden ab dem besagten Datum nach neun Monaten ablaufen und ihre Gültigkeit verlieren.

Das bedeutet, wer zwar eine vollständige Zweifach-Impfung gegen Covid-19 erhalten hat, diese jedoch bereits länger als neun Monate zurückliegt, hält ab dem 1. Februar ein ungültiges Zertifikat in den Händen. Das neue Ablaufdatum der Impfzertifikate wurde von der EU beschlossen. Die gleiche Problematik betrifft auch Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben und sich anschließend einmal haben impfen lassen oder einmalig geimpft waren und danach erkrankten. Bisher konnten sie durch die Kombination aus Genesenenstatus und Impfung ebenfalls ein gültiges Zertifikat erhalten.

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In der Apotheke kann nachgefragt werden

Sind seitdem mehr als neun Monate vergangen, ist nun der Status „vollständig geimpft“ hinfällig. Lediglich, wer die dritte Impfung, den Booster, erhalten hat oder nach einer Zweifach-Impfung an Corona erkrankt ist, dessen Zertifikat ist weiterhin gültig. Personen, die bereits geboostert sind, sollten eigentlich keine Auswirkungen der neuen Regelung zu spüren bekommen. Dennoch sollten sie ihren digitalen Impfnachweis überprüfen.

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Denn in Einzelfällen kann es zu technischen Problemen kommen. Der Impfstatus kann in der CovPass-App und der Corona-Warnapp dann nicht korrekt angezeigt werden. Die Impfzertifikate müssen eingescannt und in der CovPass-App hinterlegt werden. Scannt man also die Boosterimpfung ein und anschließend wird ein QR-Code angezeigt, ist alles in Ordnung. Wenn jedoch ein zweiter Code ausgespielt wird, liegt ein Fehler vor. Der Fehler bedeutet, dass die Impfung nicht korrekt zugeordnet wurde.

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Die entsprechenden Formulare können in jeder Apotheke geändert werden. So kann das Problem behoben werden. Hierzu müssen Impfzertifikat und Personalausweis vorgelegt werden. Nach einer Impfauffrischung muss im digitalen Zertifikat der Status 3/3 stehen.