Corona: Erstes Bundesland setzt 2G-Regel um

Ab Montag wird breitflächig die 2G-Regel eingeführt und damit werden Ungeimpfte ausgeschlossen.

06.11.2021, 09:37 Uhr
Corona: Erstes Bundesland setzt 2G-Regel um
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Der Freistaat Sachsen setzt ab Montag die sogenannte 2G-Regel in Teilen des öffentlichen Lebens flächendeckend um. Was das für Bürger bedeutet und was das Kabinett am Freitag in Dresden beschloss erläutern wir in diesem Artikel. Hier gibt es alle wichtigen Informationen zur neuen Corona-Schutzverordnung.

In Sachsen gilt ab Montag 2G

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sagte, dass die Lage in Sachsen dramatisch sei. Man habe große Angst, dass die Krankenhausbelegung noch schlimmer werden könnte. Deswegen zieht die Regierung nun den Rat der Experten vor und handelt jetzt, um weitere Probleme so gut es geht zu verhindern. Allerdings muss man an dieser Stelle betonen, dass die neue Schutzverordnung eigentlich keine neue Schutzverordnung ist, sondern man nur vor, was man ohnehin schon vorher beschlossen hatte.

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Wenn die 2G-Regel greift, dürfen nur noch Genesene und Geimpfte zur Innengastronomie, in Diskotheken oder in Freizeit- und Kultureinrichtungen. Ausnahmeregelungen gelten für Kinder, Jugendliche und Menschen die sich zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Allerdings benötigen Kinder, Jugendliche und diese Menschen einen aktuellen Test. Für den Einzelhandel und für Gottesdienste gilt die 2G-Regel nicht.

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2G-Regel war eigentlich ab Erreichen der Überlastungsstufe vorgesehen

Eigentlich sollte die 2G-Regel für die betroffenen Bereiche erst dann gelten, wenn die Überlastungsstufe erreicht wurde. Zum Beispiel dann, wenn in Krankenhäusern 1300 Normalbetten oder 420 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sind oder ein Hospitalisierungswert von 12,0 erreicht wurde. Dieser Wert gibt an, wie viele Corona-Patienten (pro 100.000 Einwohner) innerhalb von einer Woche ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Köpping zufolge könnte die Überlastungsstufe bereits am 10. oder 11. November erreicht werden.

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Auch Großveranstaltungen (mit mehr als 1000 Besuchern) bleiben von der sächsischen 2G-Regel nicht verschont. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Veranstaltungen drinnen oder draußen stattfinden. Des Weiteren gilt eine Höchstgrenze für Gäste. Weihnachtsmärkte dürfen sich allerdings an Ausnahmeregelungen erfreuen. Für Schulen und Kitas geht alles so weiter wie gewohnt. Dort greift die 2G-Regel nicht. Aber die Maskenpflicht gilt im Unterricht natürlich weiterhin.

Die neue Verordnung soll bis einschließlich 25. November gelten und beinhaltet auch neue Vorgaben für Arbeitgeber. Damit wir in Pflegeheimen die alten Menschen besser schützen, soll das gesamte Personal künftig jeden Tag getestet werden. Die AfD und die FDP hatten bereits im Vorfeld schon Kritik geäußert und auch aus dem Handwerk und der Tourismusbranche hagelte es kritische Stimmen.