Corona-Beschlussvorlage: Welche Informationen schon durchgesickert sind

Die in der Beschlussvorlage enthaltenen Maßnahmen sind knallhart.

02.12.2021, 07:18 Uhr
Corona-Beschlussvorlage: Welche Informationen schon durchgesickert sind
Anzeige
Noch bevor die Ministerpräsidentenkonferenz am heutigen Donnerstag stattfinden konnte, ist die Beschlussvorlage aufgetaucht und zeigt, was die Bund-Länder-Runde für Deutschland plant. Die Rede ist auch von einer bundesweiten 2G-Regelung. Was genau am heutigen Corona-Gipfel beschlossen werden könnte, erfährst du hier in diesem Artikel.

Das sind die wichtigsten Punkte der Beschlussvorlage

Den Einzelhandel soll man nur nur noch mit 2G betreten können: Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken und so wie es aussieht, soll es keine Schließungen geben. Maskenpflicht für alle Klassenstufen: In der gesamten Schule soll die Maskenpflicht gelten. Eingeschränkte Großveranstaltungen: Für Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, sollen maximal 5.000 Menschen erlaubt sein. Bei Fußballspielen soll die 2G- oder 2G-Plus-Regel gelten und die Obergrenze von 30 Prozent oder 10.000 Zuschauern soll der Maßstab sein. Ungeimpften drohen strenge Kontaktbeschränkungen: Wer nicht Geimpft oder genesen ist, hat bei privaten Zusammenkünften einiges zu beachten! Das Treffen ohne Einschränkungen ist Geschichte. Im gesamten Bundesgebiet soll die Regelung gelten, dass höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts bei einem Treffen dabei sein dürfen. Bars und Clubs (in Hotspots) sollen geschlossen werden: Allerdings ist hier die Inzidenz maßgeblich entscheidend. Ab einer Inzidenz von 350 werden „Clubs und Diskoteken in Innenräumen geschlossen“. Bund-Länder-Krisenstab soll Impfungen und Impstoffverteilung koordinieren: Insgesamt geht es um mehr als 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten. Mehr Impfmöglichkeiten: Noch mehr Menschen sollen impfen dürfen, darunter Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte. Hierfür plant man auch eine Gesetzesänderung, damit das dauerhaft funktionieren kann. Außerdem soll die Übergangsfrist für zusätzliche Maßnahmen verlängert werden. Momentan gilt diese nämlich nur bis zum 15. Dezember. Darüber hinaus plant man nicht nur eine Impfpflicht für Beschäftigte in Alters- und Pflegeheimen, sondern es ist auch im Gespräch, eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland einzuführen. Wenn sich alle einig sind, könnte diese schon ab Februar 2022 gelten.