Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Diese Regel soll beim Autofahren gelten

Die Autofahrer müssen mit harten Konsequenzen rechnen.

16.08.2023, 16:55 Uhr
Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Diese Regel soll beim Autofahren gelten
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Cannabis soll in Deutschland künftig legalisiert werden. Zumindest teilweise und unter bestimmten Bedingungen wird somit der Konsum von Marihuana erlaubt sein. Nachdem bereits zahlreiche natürliche Hanfprodukte in den Läden zu erwerben sind, ist die Legalisierung der eigentlichen Droge nun der nächste Schritt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Landschaftsminister Cem Özdemir haben kürzlich die entsprechenden Pläne vorgestellt. "Es wird so oder so konsumiert, die Frage ist, wenn man es illegalisiert ist es im Schwarzmarkt, da gibt es keinen Jugendschutz, kein Dealer fragt nach dem Ausweis.

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Während man gerade diesen Jugendschutz sicherstellen kann, wenn es eine kontrollierte Abgabe gibt“, erklärten bereits die Befürworter des Plans.

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Hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg

Den Plänen zufolge soll man künftig bis zu 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Monat erwerben dürfen. Doch was gilt eigentlich, wenn man berauscht am Steuer erwischt wird? Es werden in etwa dieselben Regeln wie beim Alkoholkonsum zum Zuge kommen. Auch Marihuana beeinträchtigt das Reaktionsvermögen enorm. Wer also gerade am Joint gezogen hat, sollte keinesfalls ins Auto steigen.

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Wer das trotzdem tut, muss mit saftigen Strafen rechnen. Das Verbot des Autofahrens nach Cannabis-Konsum wird in §24a des Straßenverkehrsgesetzes geregelt. Eine Ordnungswidrigkeit liegt dann vor, wenn 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum überschritten werden. Sollte man von der Polizei angehalten werden, kommt es unter Umständen zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.

Wer erwischt wird, dem drohen zwei Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. Zudem wird die Fahrerlaubnis für einen Monat entzogen. Beim zweiten Mal sind es schon 1.000 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten. Beim dritten Mal ist man den Führerschein ebenfalls für drei Monate los und muss 1.500 Euro abdrücken.