Bußgeld droht: An diesen fünf Plätzen sollte man nicht parken

Auch ohne, dass ein Verbotsschild auftaucht, gibt es bestimmte Orte, an denen man nicht parken darf.

18.03.2023, 15:37 Uhr
Bußgeld droht: An diesen fünf Plätzen sollte man nicht parken
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Wer an bestimmten Orten parkt, der muss mit einem Bußgeld oder sogar einem Punkt in Flensburg rechnen. Doch die Stellen, an denen man sein Auto besser nicht platziert, sind nicht immer gleich zu erkennen.

Oft gibt es kein entsprechendes Verbotsschild, welches einen über sein Vergehen informiert. Die Verkehrszeichen für ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot fehlen. Dennoch darf der Wagen nicht abgestellt werden. In einem verkehrsberuhigten Bereich darf beispielsweise nur in entsprechend gekennzeichneten Arealen geparkt werden. Missachtet man diese Regelung, muss man mindestens zehn Euro hinblättern.

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Hier kann Parken teuer werden

Klar verboten ist es, auf dem Bürgersteig zu parken. Für Fahrradschutzstreifen, Radfahrstreifen und Dooring-Streifen gilt dasselbe. Wer seinen Wagen hier dennoch zurücklässt, der muss mindestens 55 Euro Strafe zahlen. Auch auf abgesenktem Bordstein sollte das Auto nicht platziert werden. Dieser ist nämlich eigentlich dazu gedacht, Menschen mit Handicap den Weg über die Straße zu erleichtern. Das Gleiche gilt zudem für Ein- und Ausfahrten mit abgesenktem Bordstein. Noch nicht einmal der Eigentümer selbst darf hier halten.

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Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist außerdem das Parken an unübersichtlichen Stellen, wie zum Beispiel scharfen Kurven, zu vermeiden. Mindestens 35 Euro müssen bei Zuwiderhandlung gezahlt werden. Auch das Parken am linken Fahrbahnrand ist hierzulande verboten. Ausnahmen gelten lediglich für Einbahnstraßen und Straßen, bei denen die rechte Seite von einer Straßenbahn befahren wird. Auch hier müssen zwischen 10 und 35 Euro gezahlt werden.

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