Bußgeld-Änderung geplant: Diese Strafen müssen Autofahrer 2024 zahlen

Für das kommende Jahr ist eine Bußgeld-Änderung geplant, die deutsche Autofahrer unbedingt kennen sollten, um nicht in die Fall zu tappen.

07.01.2024, 17:30 Uhr
Bußgeld-Änderung geplant: Diese Strafen müssen Autofahrer 2024 zahlen
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Ab 2024 wird vieles teurer und das gilt, wie fast in jedem vorangegangenen Jahreswechsel, auch für den Bußgeldkatalog, der die Strafen für Autofahrer vorsieht, die gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. Nach der Harmonisierung der einzelnen EU-Länder und deren Handhabung von Bußgeldern sind deutsche Autofahrer verpflichtet, auch die Bußgelder zu entrichten, die aus dem europäischen Ausland stammen. Dazu haben die EU-Länder über den Weg deutscher Behörden die Möglichkeit, Zwangsmaßnahmen durchzusetzen.

Die Zeit, in der man in Deutschland Knöllchen ignorieren konnte, die aus den Niederlanden oder Frankreich stammten, sind vorbei. Als letztes Land, das noch nicht an diese Regelung angebunden wurde, galt die Schweiz. Hier konnten die Schweizer Behörden Verkehrsverstöße wie zum Beispiel Temposünder nur dann ahnden, wenn der betreffende Fahrer vor Ort angehalten wurde. Ein nachträgliches Protokoll, das dem deutschen Fahrer nach Hause geschickt wurde, ließ sich nicht vollstrecken – und wurde auch meistens ignoriert – bis jetzt.

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Autofahrer sollten im Urlaub besonders aufpassen

Laut dem ADAC ist es zu einem Abkommen mit dem Nicht-EU-Land Schweiz gekommen, grenzübergreifende Verkehrsverstöße aktiv zu ahnden. Das gilt selbstverständlich auch für die Schweizer Autofahrer, die in Deutschland solche Verstöße begehen. Die Änderung soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten und besonders für die deutschen Fahrer könnte das sehr schnell unangenehm teuer werden. Die Strafen, die auf Tempoverstöße stehen, sind in der Schweiz noch deutlich teurer als in den meisten EU-Ländern. Außerdem kann in diesen Ländern auch von hinten „geblitzt“ werden, sodass hier der Halter des Fahrzeugs haftbar ist. 

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So hoch sind die Bußgelder im Vergleich

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 bis 15 km/h fallen in Deutschland 68,50 Euro an und in der Schweiz bereits 100 Franken (107 Euro). Für 16 bis 20 km/h drohen hierzulande 88,50 Euro und in der Schweiz 160 Franken (171 Euro). Bei 21 bis 25 km/h sind es es 128,50 Euro und in der Schweiz eine Anzeige. Das gilt auch für alle höheren Überschreitungen, während in Deutschland auch bei 26 bis 30 km/h und 31 bis 40 km/h noch Bußgelder in Höhe von 178,50 Euro und 228,50 Euro anfallen. Zusätzlich gibt es dann aber einen Punkt in Flensburg.

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Hinter einer Anzeige verbirgt sich eine individuell bestimmte Strafe, die sogar in den vierstelligen Bereich gehen kann und von den Schweizer Behörden von Fall zu Fall festgelegt wird. Damit die Strafe in beiden Ländern vollstreckt werden kann, „muss das Bußgeld mit Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigen“, so der ADAC. Wenn man allerdings bedenkt, dass jeder Verstoß bei unseren Nachbarn über 70 Euro kostet, sollte man sich zukünftig dort exakt an die Verkehrsregeln halten. Ein kleiner Trip ins schöne Alpenland kann ansonsten die Urlaubskasse explodieren lassen.