Bundesurlaubsgesetz einfach erklärt: Eine Zusammenfassung

Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist geregelt, wie viel bezahlten Urlaub Arbeitnehmer pro Jahr nehmen dürfen – und zwar mindestens. Wie viele Tage das konkret sind, wie du deinen Urlaubsanspruch in Teilzeit berechnest und was zu beachten ist, wenn du deinen Job kündigst, liest du hier.

11.09.2022, 17:21 Uhr
Bundesurlaubsgesetz einfach erklärt: Eine Zusammenfassung
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Was steht im Bundesurlaubsgesetz?

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern, also wie viel Urlaub der Arbeitgeber seinen Beschäftigten mindestens pro Kalenderjahr geben muss.  

Für wen gilt das Bundesurlaubsgesetz?

Jeder abhängig beschäftigte Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Mindesturlaub, fällt also unter den Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes. Zu diesem Personenkreis gehören aber nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Azubis und sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen. Damit meint man Selbstständige, die wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig sind.  

Wo liegt der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?

Der Jahresurlaub ist zur Erholung da und damit man sich als Arbeitnehmer richtig erholen und ausspannen kann, sollte man sich keine Sorgen um seinen Verdienst während dieser Zeit machen müssen. Der Arbeitgeber zahlt daher auch im Urlaub den regelmäßigen Lohne oder das regelmäßige Gehalt weiter. Dieses Geld nennt man Urlaubsentgelt. Nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld, denn das ist eine freiwillige Sonderzahlung deines Arbeitgebers, die er dir zusätzlich zu deinem normalen Lohn oder Gehalt zahlen kann.  

Übersicht: Wie hoch ist der Mindesturlaub laut Bundesurlaubsgesetz?

Du bekommst also weiterhin Geld auch wenn du Urlaub hast, aber wie viel Anspruch auf Urlaub hast du überhaupt pro Jahr? Auch das findet man im Bundesurlaubsgesetz. Hier ist zu lesen, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 24 Tage pro Jahr haben – allerdings bei einer 6-Tage-Woche. Da nur noch die wenigsten Beschäftigten an sechs Tagen pro Woche arbeiten, verringert sich der Mindestanspruch auf Urlaub entsprechend. Bei einer 5-Tage-Woche sind es nur noch 20 Tage. Als Faustregel gilt, dass Beschäftigte pro Jahr mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub machen dürfen. Dein Chef darf dir natürlich jederzeit mehr Urlaub genehmigen und bezahlen. Unterschreiten darf er den Mindesturlaub jedoch nicht. Und damit du kontrollieren kannst, ob alles seine Richtigkeit hat, hier eine Übersicht über den gesetzlichen Mindesturlaub in Deutschland laut Bundesurlaubsgesetz:
Anzahl der Arbeitstage pro Woche Urlaubsanspruch
6 24
5 20
4 16
3 12
2 8
1 4
 

Urlaubsanspruch in Teilzeit

Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass du auch als Mitarbeiter in Teilzeit einen Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlen Urlaub hast. Wie viele Stunden du pro Woche arbeitest, ist dabei unerheblich. Es kommt bei der Berechnung des Mindesturlaubs nur darauf an, wie viele Tage pro Woche du arbeitest.  

Formel: So berechnest du deinen Urlaub laut Bundesurlaubsgesetz

In der Tabelle ist der Mindesturlaub laut Bundesurlaubsgesetz aufgeführt. Die meisten Unternehmen geben ihren Mitarbeitern aber mehr Urlaub, als sie vom Gesetz her müssten. 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche sind heute keine Seltenheit mehr. Wie aber berechnest du denn deinen Urlaubsanspruch in Teilzeit, wenn du nicht fünf Tage pro Woche arbeitest? In der Regel mit dieser Formel: Die Anzahl der Urlaubstage, die du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast : Anzahl der Arbeitstage, die es bei deinem Arbeitgeber gibt (in der Regel werden das fünf Werktage sein) x deine Arbeitstage laut Arbeitsvertrag = dein Urlaubsanspruch Übrigens gibt es dabei eine gute Nachricht: Sollte sich bei der Berechnung mindestens ein halber Urlaubstag ergeben, so wird der laut Bundesurlaubsgesetz auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. Das gilt jedoch nur, sofern im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung keine abweichende Regelung vereinbart wurde.  

Beispiel: So berechnest du deinen Urlaubsanspruch

Nehmen wir an, dass deine Kollegen, die in Vollzeit an fünf Tagen pro Woche arbeiten, 29 Tage Jahresurlaub haben. Du arbeitest aber nur an zwei Tagen in Teilzeit. Dann errechnet sich dein Urlaubsanspruch wie folgt: 29 (Anzahl der Urlaubstage im Unternehmen) : 5 (Werktage bei deinem Arbeitgeber) x 2 (deine Arbeitstage in Teilzeit) = 11,6 Da sich in diesem Rechenbeispiel ein Bruchteil eines Arbeitstages ergibt, der größer als ein halber Urlaubstag ist, nämlich 0,6 wird laut Bundesurlaubsgesetz auf einen ganzen Urlaubstag aufgerundet. Achtung: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf verbindliche Regelungen. Wir können in unseren Artikeln lediglich allgemeine und grundlegende Zusammenhänge darstellen, von denen in besonderen Fällen abgewichen werden darf. Solltest du konkrete Fragen haben, musst du dich an einen Experten, wie zum Beispiel einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. In manchen Fällen ist auch die Gewerkschaft oder der Betriebsrat ein guter Ansprechpartner für dich.  

Bundesurlaubsgesetz: Was gilt bei einer Kündigung?

Die Kündigung des Arbeitsvertrags hat natürlich auch einen Einfluss auf deine Urlaubstage. Es sollte klar sein, dass du keinen Anspruch auf deinen gesamten Jahresurlaub hast, wenn dein Arbeitsvertrag schon im Februar des laufenden Kalenderjahres endet. Was aber sagt das Bundesurlaubsgesetz zum Urlaubsanspruch bei einer Kündigung? Dort ist zu lesen, dass dein Anspruch auf Urlaub davon abhängt, wann du aus dem Unternehmen ausscheidest:
  1. Du verlässt deinen Arbeitgeber vor dem 30. Juni: In diesem Fall wird dein Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Für jeden Monat, den du noch komplett bei deinem Arbeitgeber bist, bekommst du ein Zwölftel des Jahresurlaubs, der dir laut Arbeitsvertrag zusteht.
  2. Du verlässt das Unternehmen nach dem 1. Juli: Dieser Fall ist der günstigere für dich. Denn dann kannst du den kompletten Mindesturlaub nehmen. Achtung: Laut Bundesurlaubsgesetz hast du wirklich nur einen Anspruch auf den Mindesturlaub, bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Tage. Den kompletten Jahresurlaub, wie er in deinem Arbeitsvertrag vereinbart ist, erhältst du nur, wenn es dazu eine entsprechende Regelung gibt. Lass dich dazu im Zweifel vom Betriebsrat oder der Gewerkschaft beraten.
 

Urlaub und Paragraf 7 Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz äußert sich außerdem zum Zeitpunkt des Urlaubs. Denn klar ist, dass du als Arbeitnehmer nicht einfach immer dann Urlaub machen kannst, wenn du es gerade möchtest. Du musst deinen Urlaub beantragen, indem du deinen Arbeitgeber über den Zeitraum deines geplanten Urlaubs informierst. Arbeitnehmer haben in Bezug auf ihren Urlaub einen Vorteil. Denn im Bundesurlaubsgesetz steht, dass dein Chef deine Urlaubswünsche berücksichtigen muss. Bedeutet: In vielen Fällen wird dein Urlaub genehmigt werden. Jedoch macht das Gesetz auch Ausnahmen möglich. Nämlich dann, wenn „dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen“.   Heiß konkret:
  1. Dringende betriebliche Belange wie ein Großauftrag, der erledigt werden muss oder das Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel und das Sommergeschäft im Tourismus erlauben dem Arbeitgeber, deinen Urlaub zu verweigern. In einigen Fällen kann dein Chef sogar eine allgemeine Urlaubssperre für alle Mitarbeiter verhängen.
  2. Auf der anderen Seite haben Kollegen mit schulpflichtigen Kindern in der Regel Vorrang wenn sie in den Ferien Urlaub beantragen möchten. Denn mit Kindern ist man eben an die Schulferien gebunden. Auch andere soziale Gesichtspunkte, wie zum Beispiel die Betriebszugehörigkeit oder das Alter deines Kollegen können ein Grund dafür sein, dass sein Urlaubsantrag und nicht deiner genehmigt wird.
 

Bundesurlaubsgesetz: Wann gibt es Sonderurlaub?

Im Bundesurlaubsgesetz steht nichts zum Thema Sonderurlaub. Wenn du dir die gesetzlichen Vorschriften zu diesem Thema genauer ansehen möchtest, musst du im Bürgerlichen Gesetzbuch, konkret § 616 BGB, nachsehen. Dort sind einige Gründe festgehalten, die Sonderurlaub rechtfertigen können, zum Beispiel:
  • Deine Hochzeit oder die Hochzeit eines nahen Verwandten
  • Ein Todesfall in der Familie
  • Die Geburt eines Kindes
  • Der Umzug (in der Regel nur aus beruflichen Gründen)
Darüber hinaus können im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, aber auch im Arbeitsvertrag weitere Gründe für Sonderurlaub geregelt sein. Hier gilt: Nachlesen und sich einen Überblick verschaffen.