Am Freitagvormittag beschloss der Bundestag eine Teil-Impfpflicht gegen Covid-19 in Deutschland. Demnach müssen Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen bis Mitte März 2022 einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Es sei denn sie haben eine ärztliche Bescheinigung, dass sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Wie unter anderem die „Zeit“ berichtete, gilt die Teil-Impfpflicht auch in Einrichtungen, in denen Behinderte betreut werden sowie in sozialpädagogischen Zentren. Auch der Rettungsdienst zählt zu den betroffenen Berufsgruppen. 571 Abgeordnete stimmten für den neuen Gesetzesentwurf und 80 dagegen. 38 enthielten sich. Die Ampelfraktion sowie die Union entschieden sich für den neuen Gesetzesentwurf. Die Linken enthielten sich und die AfD stimmte dagegen.
Impfnachweis bis Mitte März 2022
Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärte kurz vor der Abstimmung noch einmal, was auf die Menschen zukommt, die sich nicht impfen lassen wollen: "Ins Gefängnis muss niemand. Aber die Verhängung von Bußgeldern ist unvermeidbar." Um die Impfkampagne zu verbessern und zu beschleunigen, wurde außerdem festgelegt, dass künftig auch Zahnärzte, Tierärztinnen und Apotheker vorübergehend Menschen ab 12 Jahren impfen dürfen. Lauterbach bedankte sich zudem bei allen Ärzten und Ärztinnen. Denn allein am Mittwoch wurden in Deutschland 1,1 Millionen Dosen verimpft.
Zudem bietet das neue Gesetz den Ländern die Möglichkeit, Clubs, Diskotheken und Restaurants schließen zu können, falls sich das Infektionsgeschehen zuspitzt. Des Weiteren können Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden. Insbesondere mit großem Publikum.