Am Dienstag, den 21. April, hat der Bundestag für die Änderung und somit für eine deutschlandweite einheitliche Corona-Notbremse gestimmt. Die Änderung muss am kommenden Donnerstag noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Danach soll das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten. Ersten Informationen zufolge sollen die neuen Regeln dann bis Ende Juni gelten. Schulen, Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen: Alles, was du wissen musst, erfährst du in diesem Artikel.
Bundesnotbremse: Das sind die neuen Regeln
Die Mehrheit des Bundestags in Berlin für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. 342 Abgeordnete stimmten im Bundestag für die Bundesnotbremse, 250, hauptsächlich aus dem Lager der AfD, FDP und der Linken, waren dagegen. Es gab zudem 64 Enthaltungen. Durch diese Einheitlichkeit erhofft sich die große Koalition, die Infektionszahlen weiter zu senken und so die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen.
Die Bundesnotbremse wird tritt dann in Kraft, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei hintereinander folgenden Tagen bei über 100 liegt. Diese neuen Regeln gelten dann:
Arbeiten: Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitern das Arbeiten im Home-Office zu ermöglichen. Wenn der Betrieb auf Home-Office umstellen kann, muss das bereits erfolgt sein. Ganz unabhängig, was für eine 7-Tage-Inzidenz gerade festgestellt wurde. Bei Betrieben, die kein Home-Office für die Mitarbeiter anbieten können, müssen dafür sorgen, dass jeder Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test machen kann. Arbeitnehmer in körpernahen Dienstleistungen müssen die Möglichkeit haben, sich zweimal pro Woche zu testen.
Ausgangssperre: In Städten und Kreisen, die eine Inzidenz von über 100 erreicht haben, müssen eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr durchsetzen. Zwischen 22 und 0 Uhr darf man allerdings alleine Joggen oder sogar Spaziergehen.
Einzelhandel: Die Bundesnotbremse betrifft Apotheken, Drogerien und Supermärkte nicht. Alle anderen Geschäfte müssen aber ab einer Inzidenz von 100 schließen. Wenn die Inzidenz zwischen 100 und 150 liegt, kann man per „Click and Meet“ vorher einen Termin buchen und vor Ort einkaufen. Allerdings muss man als Kunde einen negativen Corona-Test vorweisen.
Freizeit und Kultur: Was die Freizeitgestaltung und Kulturszene betrifft, stehen noch harte Zeiten bevor. Diskotheken, Clubs, Freizeitparks, Prostitutionsbetriebe, Spielbanken, Kinos, Museen etc. müssen bei einer Inzidenz weiterhin geschlossen bleiben.
Kontaktbeschränkungen: Bei den Kontaktbeschränkungen gibt es auch neue Regeln, an die du dich halten musst. Angehörige aus einem Haushalt dürfen sich in der Öffentlichkeit mit einer weiteren Person treffen.
Schulen: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 165 festgestellt wird, müssen die Schüler in den Distanzunterricht. Ab einer Inzidenz von 100 müssen Schüler und Lehrer sich zweimal pro Woche auf das Corona-Virus testen.
Sport: Für Sport im Freien gilt, dass nur „kontaktlose Individualsportarten“ ausgeübt werden dürfen. Entweder alleine oder zu zweit. Für Kinder gilt, dass maximal fünf Kinder gleichzeitig Sport machen dürfen. Berufs- und Leistungssportler dürfen Sport ohne Zuschauer ausüben, wenn es ein Hygienekonzept gibt.
Weitere Regeln:Wenn du auf eine Beerdigung musst, dürfen maximal 30 Personen an der Beerdigung teilnehmen. Friseure und Fußpfleger dürfen allerdings trotz Bundesnotbremse weiterarbeiten.
Die Bundesnotbremse gilt bis zum 30. Juni 2021 beziehungsweise solange, bis der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Zuvor war es jedem Bundesland selbst überlassen, über die Schutzmaßnahmen zu bestimmen.