In den vergangenen Monaten ist in Deutschland alles teurer geworden. Natürlich auch der Strom und das Gas, das die Bürgerinnen und Bürger tagtäglich in ihren Haushalten nutzen. Allerdings ist nicht jede Preiserhöhung auch gleich rechtens. Verbraucherschützer sind nun gegen zwei Anbieter vorgegangen und haben eine Rückzahlung für über 1.600 Kunden erwirkt.
Betroffen sind die Strom- und Gas-Anbieter Primastrom und Voxenergie. Beide Unternehmen haben sich im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung dazu verpflichtet, “für die rund 1.600 an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Kunden die Preiserhöhungen zurückzunehmen und etwaige Guthaben in voller Höhe zu erstatten. Die Beträge liegen teils im vierstelligen Bereich.”
Diese Strom- und Gas-Kunden können sich über eine Rückzahlung freuen
Die Verbraucherschützer haben den Anbietern eine unzulässige Preiserhöhung vorgeworfen. Es wurden Garantien gebrochen und zudem fehle für ein solches Vorgehen die passende Grundlage, wie zum Beispiel ein gesetzliches Recht oder Allgemeine Geschäftsbedingungen. Daraufhin wurden zwei Musterfeststellungsklagen gestartet, die nun auch Erfolg im Rahmen der außergerichtlichen Eingung gezeigt haben. “Durch die Vergleiche ist ein für Verbraucher:innen gutes Ergebnis erzielt worden. Eine lange gerichtliche Auseinandersetzung konnte hier vermieden werden”, erklärte eine Sprecherin des vzbv.
Die ersten Beträge wurden bereits erstattet. „In einem Fall hat Primastrom dem betroffenen Verbraucher mehr als 5.500 Euro erstattet. Zu den Rückzahlungen haben sich die beiden Anbieter mit den Vergleichen verpflichtet“, heißt es weiter. Zudem gilt für die Kunden, die an der Aktion teilgenommen haben, künftig wieder der zuvor vereinbarte Preis. Die Verbraucherschützer haben nach der Einigung die Klagen vor dem Berliner Kammergericht zurückgenommen.