Langsam wird es warm draußen und der Sonnenschein läutet die diesjährige Grillsaison ein. Gerade hierzulande wird besonders gerne gegrillt. Allerdings gibt es tatsächlich ein paar Regeln zu beachten, damit man nicht in die Bußgeldfalle tappt.
Wer einen eigenen Garten hat, kann sorglos sein. Allerdings sollte man natürlich auch hier ganz normale Sicherheitshinweise beachten und den Grill sachgerecht bedienen. Wer sich jedoch mit Freunden im Parkt trifft und ein Picknick veranstaltet, muss sich nach anderen Vorschriften richten. Denn, wer hier einfach drauf los grillt, kann eine Verwarnung bekommen oder muss sogar tief in die Tasche greifen.
Diese Fehler sollte man vermeiden
Normalerweise sind Strafen in Höhe von 30 bis 120 Euro fällig. Grillen im Park oder im Wald ist nämlich generell verboten. Allerdings gibt es mancherorts extra eingerichtete Feuerstellen oder gekennzeichnete Areale, in denen man den Grill auspacken darf. Zudem muss man bedenken, dass es bestimmte Arten und Geräte gibt, die mancherorts gestattet werden und woanders komplett verboten sind.
Es kommt darauf an, dass der Grill einen festen Stand hat und die Sicherheit gewährleistet wird. Schlimmstenfalls können Bußgelder in Höhe von 5.000 Euro fällig werden. Das ist speziell dann der Fall, wenn große Trockenheit herrscht. Dann ist die Brandgefahr sehr hoch. Im Wald sind die Regeln besonders streng. Alle nötigen Informationen gibt es über die jeweilige Grünanlagensatzung oder die Landschaftsschutzverordnung.