Bis zu 2.500 Euro Bußgeld: Neues Gesetz für die Biotonne beschlossen

Diese Konsequenzen drohen bei einem Verstoß.

07.06.2023, 09:25 Uhr
Bis zu 2.500 Euro Bußgeld: Neues Gesetz für die Biotonne beschlossen
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Die korrekte Mülltrennung wird hierzulande großgeschrieben. Insbesondere in Zeiten des Klimawandels kommt es darauf an, Plastik, Verpackungen und Essensreste richtig zu entsorgen.

Allerdings zeigt sich noch immer bei einigen Menschen ein großes Fragezeichen, wenn es darum geht, zu verstehen, welcher Müll in welche Tonne gehört. Fehler können einen jedoch teuer zu stehen kommen. Für die Biotonne wurde nun ein neues Gesetz erlassen, welches noch weitere Konsequenzen mit sich bringt. „Eine ‚schlechte Tonne‘ Müll versaut uns die ganze Charge“, erklären Daniel und Tobias Bauer, Leiter des technischen Betriebes des Unternehmens Bauer Kompost.

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Strenge Kontrollen geplant

Normalerweise wird der Biomüll zu Kompost oder Biogas verarbeitet. Sind jedoch störende Teile wie Plastik enthalten, ist diese Aufbereitung nicht möglich. Es sind noch immer mindestens 2,3 bis 5 Prozent Fremdstoffe im Biomüll enthalten. Doch das Gesetz will dies verhindern. Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine neue Regel in Kraft. Hier kann Biomüll, der mehr als drei Prozent Fremdstoffe enthält, abgewiesen werden.

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„Eine sortenreine Erfassung von Bioabfällen muss durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung der Verbraucher und Kontrollen bis hin zu Sanktionen (Biotonnen stehen lassen) begleitet werden“, betont BGK-Geschäftsführer David Wilken. Demnach sind deutlich strengere und häufigere Kontrollen geplant. Welche Sanktionen noch drohen, ist bisher unklar. Allerdings muss man mit hohen Bußgeldern rechnen, wenn man das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht berücksichtigt. Wenn es zu groben Verstößen bei der Mülltrennung kommt, wird man auch jetzt schon zur Rechenschaft gezogen und muss bis zu 2.500 Euro Strafe zahlen.

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