Schlimmstenfalls droht Atemnot: REWE startet dringenden Brotaufstrich-Rückruf

Bei der Supermarktkette REWE wurde ein dringender Brotaufstrich-Rückruf gestartet. Kunden sollten die Produkte in die Filiale zurückbringen und auf keinen Fall verzehren.

15.10.2024, 17:25 Uhr
Schlimmstenfalls droht Atemnot: REWE startet dringenden Brotaufstrich-Rückruf
Chris Redan/Shutterstock
Anzeige

Bei der Supermarktkette REWE wurde kürzlich ein dringender Brotaufstrich-Rückruf gestartet. Diesmal ist ein hauseigenes Produkt der Marke „Feine Welt“ betroffen. Kundinnen und Kunden werden dazu angehalten, auf den Konsum des Produkts zu verzichten und es in die Filiale zurückzubringen.

Wer den Brotaufstrich dennoch verzehrt, riskiert schlimmstenfalls schwere Symptome bis hin zur Atemnot. Die Firma Natra Chocolate International S.L. hat kürzlich über die Rückruf-Aktion informiert. Betroffen ist die „Rewe Feine Welt Mandelcreme“. Kunden können sie im 200-Gramm-Glas erwerben. In einer offiziellen Mitteilung heißt es, dass man nicht ausschließen könne, dass das Produkt Haselnuss-Paste enthält.

Anzeige
REWE

Rückruf bei REWE: Kunden sollten Brotaufstrich nicht verzehren

Was für die meisten Menschen kein Problem darstellt, kann für Allergiker sogar lebensbedrohlich sein. Ein allergischer Schock aufgrund der Haselnuss-Paste kann zu Juckreiz, Schwellungen, Erbrechen, Atemnot und einem Kreislaufzusammenbruch führen. Deshalb werden nun vorsorglich sämtliche Brotaufstriche mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich Mai 2025 zurückgerufen und aus dem Verkehr gezogen. „Aufgrund der möglichen allergischen Reaktion durch den Verzehr sollten Personen mit einer Nuss-Allergie den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt keinesfalls konsumieren“, heißt es.

Anzeige

Es kommt dabei nicht darauf an, wie die Haselnüsse verarbeitet wurden. Sie können sowohl im rohen als auch im gekochten Zustand für eine allergische Reaktion sorgen. Um einen anaphylaktischen Schock zu vermeiden, sollte man das Glas mit der Mandelcreme in den Supermarkt bringen und um eine Erstattung des Kaufpreises bitten. Dies ist auch ohne Vorlage des Kassenbons möglich.

Anzeige