Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Das ändert sich ab Oktober

Wer zukünftig eine Krankmeldung einreichen will, auf den kommen ab Oktober Änderungen zu.

05.10.2021, 03:02 Uhr
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Das ändert sich ab Oktober
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Man fühlt sich schwach und das Arbeiten erscheint unmöglich. Im Krankheitsfall stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese war bisher als kleiner gelber Zettel bekannt. Doch das wird sich ab dem 1. Oktober nun ändern, denn die Krankschreibung soll digitalisiert werden.

Die Bescheinigung ist nötig, um als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu belegen, dass man krank ist. So erhält man in dieser Zeit weiterhin seinen Lohn. Der Schein soll stufenweise abgeschafft werden. Dazu sollen die Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an die Krankenkassen übermitteln. Ab Juli 2022 leiten diese den Schein dann auch an den Arbeitgeber weiterhin. So, dass schließlich der lästige Aufwand des Verschickens an Krankenkasse und Arbeitgeber für den Arbeitnehmer komplett entfallen.

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Abgabe beim Arbeitgeber noch bis Juli 2022

Da noch nicht alle Arztpraxen technisch gut genug ausgerüstet sind, gilt die Übergangsfrist für manche bis zum 31. Dezember 2021. Bis zur vollständigen Umstellung im Juli 2022 müssen die Arbeitnehmer ihren Schein noch beim Arbeitgeber einreichen. Eigentlich sollte der Digitalisierungsprozess der Bescheinigung schon im Januar 2021 beginnen. Durch die Corona-Pandemie verzögerte sich die Umstellung allerdings. Auch die nötige Technik muss zuerst bei den Krankenkassen sowie bei den Ärzten und Ärztinnen vorhanden sein.

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Ab Oktober soll es aber nun endlich so weit sein und die Umstellung wird beginnen.

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