Im Todesfall müssen sich die Hinterbliebenen nicht nur um materielle Besitztümer kümmern. Auch das digitale Erbe kommt auf die Angehörigen zu. Dies umfasst zumeist Mails, Streaming-Abos und Accounts in den sozialen Medien.
Der Instagram-Kanal muss in einen Gedenkzustand versetzt, alle Nachrichten gelöscht und Fotos aufbewahrt werden. Laut einer Studie des Branchenverbands Bitkom haben rund 40 Prozent der Deutschen ganz oder teilweise geregelt, was mit ihrem digitalen Erbe passieren soll. Apple bietet durch iOS 15.2 ihren Nutzerinnen und Nutzern an, zu bestimmen, wer ihr Nachlassverwalter sein soll. Die Person bekommt einen Schlüssel zugeschickt, um später auf die iCloud zugreifen zu können.
Streaming-Abos und soziale Medien
Der Erbe oder die Erbin kann die Daten dann drei Jahre nach dem Ableben der Person sichern. Anschließend werden sie dauerhaft gelöscht. Auch auf Facebook kann festgelegt werden, dass der Account dauerhaft gelöscht werden soll. Zudem kann ein Nachlasskontakt bestimmt werden, der anschließend das Profil verwaltet. Bei Instagram kann das Konto auf Wunsch eingefroren oder ebenfalls gelöscht werden.
Bei Google hingegen muss man eine Anfrage stellen, um an die Daten eines Verstorbenen zu gelangen. Abos bei Streaminganbietern, wie zum Beispiel Netflix oder Spotify, laufen nach dem Tod des Besitzers oder der Besitzerin einfach weiter. Das bedeutet auch, dass weiterhin Geld vom Konto abgebucht wird. Deshalb sollten Hinterbliebene die Verträge schnellstmöglich kündigen. Die meisten Dienste bieten hierfür Kontaktformulare an.