Bundesaußenministerin Annalena Baerbock konnte kürzlich einen großen Erfolg feiern. Die 41-Jährige hatte auf eine Grundgesetzänderung gedrängt, die nun genehmigt wurde. Gemeinsam mit der Regierungskoalition wurde ein Sondervermögen für die Bundeswehr beschlossen.
Ziel ist es, "dramatische Lücken" bei der Finanzierung und Ausstattung der „Truppe“ zu schließen. Zur Umsetzung ist jedoch eine Änderung im Grundgesetz nötig gewesen. "Wir müssen die nächsten Jahre dafür nutzen, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten“, erklärte Baerbock gegenüber der Presse. Das freigegebene Sondervermögen beläuft sich auf 100 Milliarden Euro.
Sondervermögen für die Bundeswehr
Baerbock erklärte zudem, wie wichtig es sei, dieses Vorhaben im Grundgesetz zu verankern: "Das war mir wichtig, dass wir das jetzt mit Blick auf das Sondervermögen genauso im Grundgesetz verankern, um das Vertrauen, was angeschlagen ist, zu stärken, weil wir können in dieser furchtbaren Situation nur gemeinsam als Europäer, nur gemeinsam als NATO-Partner und auch nur gemeinsam in der Bundesrepublik Deutschland dafür sorgen, dass wir wehrhaftig sind, und vor allen Dingen, dass wir gegenüber unseren östlichen Partnern deutlich machen, wir verteidigen jeden Zipfel unseres gemeinsamen Bündnisgebietes. Und ja, da müssen sich die Partner auf uns verlassen können."
Zudem erklärte sie, dass man an der „Verteidigungsfähigkeit“ arbeiten müsse. „Zugleich haben wir die Cyber-Abwehrfähigkeit im Ertüchtigungsgesetz verankert“, betonte die Ministerin. Man müsse „in diesem Bereich massiv nachlegen“.